Pressemitteilung der SeniorenVertretung Bremen

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(c) Senioren-Vertretung Bremen

Die SeniorenVertretung Bremen fordert rollstuhlgerechte Wohnungen

Der Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Verkehr der Seniorenvertretung Bremen hat sich auf seiner Sitzung am 8.Mai 2018 mit den Themen Barrierefreiheit für Seniorinnen/Senioren und behinderte Menschen sowie der Novellierung der Bremer Landesbauordnung (LBO) befasst. Darüber referierte Frau Meike Austermann-Frenz vom Bremer Verein kom.fort sachkundig und ausführlich. Der gemeinnützige Verein hat sich die Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen zur Aufgabe
gemacht, um damit einen Beitrag zur Gleichstellung von alten und behinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu leisten.

In ihrem Vortrag wies die Referentin darauf hin, dass in Bremen seit 2003 alle Neubauwohnungen barrierefrei zu bauen sind. Das gilt dann bei größeren Bauvorhaben auch für die 25% öffentlich geförderten Wohnungen. Barrierfrei heißt aber nicht rollstuhlgerecht. Deshalb soll in der LBO für den Wohnungsbau grundsätzlich eine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen festgelegt werden. Das gilt aber bisher wohl nicht für die öffentlich geförderten Wohnungen. Die Diskussion im Plenum darüber führte zu einem Appell an den Vorstand, sich für eine Quote rollstuhlgerechter Wohnungen im geförderten Wohnungsbau einzusetzen.

Am 9.Mai 2018 erging folgender Beschluss des Vorstands: Wegen des zukünftigen demografischen Wandels fordert die Bremer SeniorenVertretung, dass bei der Novellierung der Landesbauordnung daran gedacht wird, auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Quotierung von rollstuhlgerechten Wohnungen, und zwar 12 % nach DIN 18025-1/18025-2 vorzunehmen, damit für alle sozialen Gruppen die Möglichkeit besteht,nicht nur eine barrierefreie, sondern bei Bedarf auch eine für Rollstühle geeignete Wohnstätte zu finden. Der Vorstandsbeschluss wurde in eine Pressemeldung umgesetzt und an die zuständigen
Adressen weitergeleitet.

Gerd Feller

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