Private Krankenversicherung – Was tun bei Beitragssteigerungen?

Liebesschlösser

(c) frauenseiten, Natascha Köhler

Viele privat Krankenversicherte bekommen regelmäßig Post von Ihrer Versicherung, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird. Wenn sie nicht sehr hoch ausfällt, akzeptieren Versicherte sie meistens. Aber spätestens, wenn die Kosten explodieren und von den Versicherten nicht mehr getragen werden können, muss reagiert werden.

Private Krankenversicherungen steigen mit der Zeit im Preis. Neue Therapien kosten mitunter viel Geld und die Lebenserwartung wird höher. Die Versicherer bilden Altersrückstellungen, um drastische Preiserhöhungen abzufangen. Preissteigerungen gibt es trotzdem. In den einzelnen Tarifen der Gesellschaften existieren große Preisunterschiede. Wenn neue und günstige Tarife auf den Markt kommen, werden junge, gesunde Menschen in diesen Tarifen versichert. Mit den Jahren werden die Versicherten älter, benötigen mehr Leistungen und die Kosten steigen.

Jedes Mitglied der privaten Krankenversicherung hat das Recht, den Tarif innerhalb seiner Versicherung zu wechseln.

Rente zukunftsfest gestalten, Kleingeld

(c) privat, Robers

Der Wechsel in einen anderen Tarif ist kostenlos. Besonders für ältere Versicherte, die schon lange in ihrem Tarif versichert sind, kann sich ein Wechsel lohnen, wenn neue, günstigere Tarife zur Verfügung stehen. Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie sich von Ihrem Versicherer zum Tarifwechsel beraten. Die Anbieter müssen Ihnen dann Alternativen vorschlagen. Prüfen Sie die Angebote gründlich. Nicht nur die Preise sind unterschiedlich, sondern auch die Leistungen. Wechseln Sie nicht die Versicherungsgesellschaft, da Ihnen sonst große Teile der Altersrückstellung verloren gehen und eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt.

Probleme beim Tarifwechsel.

Logo in rot/ weiß

(c) verbraucherzentrale bremen

Häufig jedoch ergeben sich Schwierigkeiten und Probleme für Tarifwechselwillige. „Versicherungsgesellschaften haben keine Vorteile durch den Tarifwechsel und weisen mitunter auf eine erneute Gesundheitsprüfung hin. Diese kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet. Der Verbraucher kann aber auf die Mehrleistungen verzichten“, erklärt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Die Selbstbeteiligung sollte nur mit besonderer Vorsicht angehoben werden, denn die muss auch zukünftig leistbar sein. Wird der Tarifwechsel zu langwierig, kann der Versicherte für die Antwort auf den Wechselwunsch eine angemessene Frist setzen.

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet eine persönliche Beratung zum Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung an. Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis donnerstags von 10:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (0421) 160 77-7 oder per E-Mail: info@vz-hb.de möglich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert