Ambulante Nachsorge: Gute Nachricht für Patienten

mehrere Rollstühle

(c) Robers

Der Bundestag hat nun entschieden: Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Krankenkassen ab 2016 die Kosten für pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen finanzieren.

In Zukunft (ab 2016) werden Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt bei vorhandenem Bedarf an Pflege oder hauswirtschaftlicher Hilfe Unterstützung erhalten. Sie können dann auch zu Hause wieder gut versorgt genesen (bis zu 4 Wochen) – wenn sie zuvor aus einem Krankenhaus entlassen wurden. Nach der Entscheidung im Bundestag ist damit ein gravierendes Problem endlich behoben. Die Krankenkassen müssen die ambulante Versorgung zukünftig als Pflichtleistung finanzieren.

„Endlich ist das Problem der fehlenden ambulanten Nachsorge nach einem stationären Aufenthalt gelöst. Das geplante Gesetz zur Krankenhausstrukturreform greift das Thema auf und führt es einer sinnvollen und dringend notwendigen Lösung zu“, bestätigt Elsbeth Rütten, die Vorsitzende des Vereins Ambulante Versorgungsbrücken e. V. Der Verein setzt sich seit 2009 dafür ein, dass nach einem Krankenhausaufenthalt die Genesung endlich mit Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung in den eigenen vier Wänden ausgestattet wird, wenn es der Bedarf erfordert. Der Verein startete 2009 die Petition „Häusliche Krankenpflege – Ambulante Nachsorge“. Der Petitionsausschuss des Bundestages stimmte dem Anliegen der Petition zu, die von ca. 25.000 MitunterzeichnerInnen unterschrieben wurde. Nach der Anhörung im Bundesgesundheitsausschuss wurde 2012 erstmalig das Gesetz zur hauswirtschaftlichen Hilfe ansatzweise optimiert. Dennoch blieb die Situation schwierig und defizitär.

junge Frau berät ältere Frau

(c) frauenseiten, Robers

Ambulante Nachsorge ? Vorsorge bleibt wichtig

Besonders betroffen waren immer wieder alleinlebende Menschen und Ältere. Gerade ältere Menschen gerieten immer wieder in unzumutbare Situationen. Wenn einer der Partner aufgrund von Alterseinschränkungen den pflegebedürftigen Partner nicht versorgen konnte, kam es nicht selten zu familiären Katastrophen. Wenn dann keine Hilfe von Familienangehörigen, Freunden, Dienstleistern oder Nachbarn zur Verfügung stand, war die Versorgung nicht sichergestellt. Dieses Problem hat sich in den letzten Jahren verschärft, weil die Verweildauer in den Kliniken nach Einführung der Fallpauschalen kürzer geworden ist.

Nach der heutigen Entscheidung im Bundestag ist dieses Problem nun endlich für eine weitere Personengruppe behoben. Die Krankenkassen müssen die ambulante Versorgung zukünftig als Pflichtleistung nach der Krankenhausentlassung finanzieren. Der Einsatz von Haushaltshilfen ist dabei eine wesentliche Verbesserung der Unterstützung. „Wir begrüßen ganz besonders, dass die Haushaltshilfe im ambulanten Bereich endlich als Pflichtleistung eingeführt wird. Dafür hat sich der Verein Ambulante Versorgungsbrücken immer wieder eingesetzt.“ Dies nimmt der Prävention nichts von ihrer Bedeutung. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn ein Eingriff ambulant vorgenommen wird, fallen die genannten Hilfen weg. Das heisst Menschen werden durch die steigende Zahl ambulanter Eingriffe sogar noch mehr dazu angehalten, die Nachsorge nach dem Eingriff gut vorzubereiten.

Krankenhausflur

Quelle: frauenseiten. © Schütte

Ein erster großer Schritt

Nach dem Krankenhausaufenthalt stellt es eine große Erleichterung dar, dass für die Betroffenen die Möglichkeit besteht, eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim in Anspruch zu nehmen, wenn im eigenen Haushalt niemand vorhanden ist, der die Pflege und Grundversorgung sicherstellen kann. Wie hoch der Eigenanteil ist, sollte man zuvor mit der Krankenkasse klären.

„Die Ambulanten Versorgungsbrücken sind sehr erleichtert, dass Wohlfahrtsverbände, wie die Caritas und die Parität, ebenfalls nach der ersten Gesetzesänderung im Jahr 2012 am Thema dranblieben. Die Übernahme der ambulanten Versorgung in den Katalog der Pflichtleistungen der Krankenkassen kann nun endlich nach jahrelanger Auseinandersetzung Realität werden. Jetzt ist sichergestellt, dass eine „Versorgungslücke“ weniger vorhanden ist.

Weitere Informationen:
Ambulante Versorgungsbrücken e. V. Elsbeth Rütten
Telefon: 0421 – 69 64 200 30
avb@gmx.org
www.ambulante-versorgungsbruecken.de

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