Änderungen in der Pflegeversicherung

Offene Sprechstunde für pflegende Angehörige , Pflegeberufe, Mann mit Gehilfe wird gestützt

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Im Rahmen des 2. Corona-Pakets am 14. Mai 2020 hat der Bundestag folgende Änderungen in der Pflegeversicherung beschlossen:

Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Das Pflegeentlastungsgeld wird neu für 20 Tage, statt wie bisher für 10 Tage gezahlt.

Die Familienpflegezeit wird erweitert und flexibler gestaltet. Die Frist zur Anzeige beim Arbeitgeber, dass eine Familienpflegezeit benötigt wird, wird auf 10 Tage (bisher 8 Wochen) verkürzt. Neu kann die Mindestarbeitszeit auf bis zu 0 Stunden (bisher 15 Stunden) reduziert werden. Es können bis zu 24 Monate Familienpflegezeit genommen werden, die Sonderregelungen sind allerdings bis 30. September 2020 befristet.

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR auch anderweitig verwenden, zum Beispiel für eine Putzhilfe. Dies gilt zeitlich befristet bis zum 30. September 2020.

Änderungen für Pflegekräfte

Ein Baustein: Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend z.B. bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Dies hat das Land Bremen getan.

Klar ist, dass dieser einmalige Baustein nicht ausreicht und insgesamt eine bessere Bezahlung nötig ist.

Dr. Karl Bronke

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