Pflege solidarisch gestalten

Rothgang, Dehne, Baehrens

(c)Dirk Mittermeier

Diskussionsveranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion

Die Einladung zu der Veranstaltung vermittelte den Anspruch der SPD-Bundestagsfraktion, dass alle Menschen unabhängig von Herkunft, sozialem Status und Einkommen in jeder Lebensphase gut und würdevoll leben können, auch und gerade in der Situation einer Pflegebedürftigkeit. Aus diesem Grund sei der Pflegebereich solidarisch zu gestalten. Dieser Anspruch gelte sowohl für die Beschäftigten in der Pflege, als auch  für die Betroffenen durch eine solidarische Finanzierung der Pflegekosten.

Konzertierte Aktion Pflege

Erreichtes sowie geplante politische Vorhaben für den Pflegebereich stellte Heike Baehrens vor, Mitglied des Bundestages und Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion. Im Mittelpunkt standen dabei die flankierenden gesetzlichen Weichenstellungen wie das „Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals„(Januar 2019) und das „Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“ (Oktober 2019), sowie die Bemühungen im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“. Die Ergebnisse vom Juni 2019 wurden dabei unter den Stichworten „mehr Ausbildung“, „mehr Personal“, „mehr Verantwortung“, „mehr Digitales“, „höhere Löhne“ subsumiert. Auch in diesem Bereich wird bei vielen politischen Debatten am häufigsten das Wort „Herausforderung“ bemüht, und das auch beim Thema Pflege seit vielen Jahren. Dabei sind es „Aufgaben“, die politisch diskutiert, entschieden, gelöst und umgesetzt werden müssen, im Bund und dann in den Kommunen.

(c)Dirk Mittermeier

Sockel-Spitze-Tausch bei der Finanzierung der Pflege

Konkreter und dichter am realen Geschehen waren da wieder einmal die Ausführungen von Professor Heinz Rothgang vom „Socium“ an der Bremer Hochschule. Die Reformvorschläge seines Gutachtens werden in der Politik ernst genommen, das Umsteuern bei der Finanzierung der Pflegekosten mit einem sogenannten Sockel-Spitze-Tausch muss ebenso ernsthaft in den Diskurs einbezogen werden wie der Vorschlag, dass die Versorgung sektorenfrei betrachtet werden muss: Die strikteTrennung in ambulant und stationär ist nicht mehr sachgerecht und führt zu Verwerfungen.

Was heißt Sockel-Spitze-Tausch? Es würde bedeuten, dass nicht mehr, wie bisher, die Zuschüsse der Pflegeversicherung zur Pflege gedeckelt sind und damit alles „on top“ zulasten der Gepflegten oder der Angehörigen geht, sondern die von den Pflegebedürftigen selbst zu tragenden Eigenanteile für die Pflege in ihrer Höhe und in ihrer Dauer begrenzt werden. Da zur Bekämpfung des Pflegenotstands Lohn- und Personalmengensteigerungen unvermeidlich sind, würden sich ohne eine Finanzreform der Pflegeversicherung die Eigenanteile wegen dieser Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren verdoppeln, so Rothgang.

Dr. Dirk Mittermeier

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