Bausparer aus gutverzinsten Verträgen gedrängt

In eine offene Hand werden Geldscheine gezählt

Sie halten die Hand auf, wo sie können (c)frauenseiten, Antje Robers

Eine weitere Variante, Bausparer aus gutverzinsten Verträgen zu drängen, wurde jetzt bei der Verbraucherzentrale Bremen bekannt.

Schwäbisch Hall stellt Bausparer vor die Wahl:

Wechsel in einen Tarif mit wesentlich geringeren Zinsen oder Zahlung des Regelsparbeitrages wird gefordert

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG fordert aktuell Bausparer der Tarife U, N, M, S, B und F mit Vertragsbeginn vor dem 1. Januar 1997 auf, mindestens den Regelsparbeitrag zu zahlen oder alternativ in einen Tarif mit derzeit wesentlich geringeren Guthabenzinsen zu wechseln.

In dem der Verbraucherzentrale Bremen vorliegenden Fall müsste die Bausparerin künftig einen fünfmal so hohen monatlichen Beitrag leisten, von 39 auf 255 Euro. Alternativ wird ihr ein Wechsel in einen neuen Tarif angeboten, der nur noch eine Guthabenverzinsung von 0,10 anstatt der 3 Prozent des bestehenden Vertrages aufweist.

„Aktuell versuchen die Bausparkassen mit allen Mitteln, ihre Kunden aus gutverzinsten Bausparverträgen zu drängen. Dies ist eine neue Variante, die die Verbraucher so nicht hinnehmen sollten,“ sagt Anke Behn, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

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(c) verbraucherzentrale bremen

„Lassen Sie sich nicht vorschnell zum Handeln drängen und holen Sie sich unbedingt unabhängigen Rat,“ empfiehlt Behn weiter. Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale Bremen umfassende Informationen zur Verfügung, insbesondere zur Kündigungswelle der Bausparkassen unter:
www.verbraucherzentrale-bremen.de/bausparkassen-kuendigungswelle

Hintergrund:

In der aktuellen Niedrigzinsphase müssen die Bausparkassen neue Einnahmen entwickeln oder die alten, gut verzinsten Bausparverträge loswerden. Die Kündigung von voll angesparten Verträgen war der Anfang dieser Entwicklung. Der dringend empfohlene Wechsel in einen anderen, neuen Tarif ist eine neue Variante.

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