Neufassung „Beirätegesetz“

Vorsorgevollmacht, Gesetzesbücher stehen auf einem Schreibtisch

(c) H.Schnatmeyer

Die Neufassung des Gesetzes, mit der korrekten Bezeichnung  „Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter“, liegt jetzt vor. Von der SeniorenVertretung Bremen (SenV) in den letzten Monaten vorgetragene und gewünschte Änderungen sind in den Gesetzestext eingearbeitet worden.  § 6 ist jetzt mit „Bürger-, Jugend- und Seniorenbeteiligung“ überschrieben. In Absatz 5 ist der folgende Satz eingefügt worden: „Die Delegierten der SeniorenVertretung sind in Angelegenheiten, die über das gewohnte Maß hinaus seniorenpolitisch Bedeutung haben, im Beirat oder einem Ausschuss des Beirates zu hören.“  Ortsämter sind auch zukünftig gehalten, die Vertreter der Seniorinnen und Senioren über die Themen der Beiratssitzungen zu informieren.

Parlamentarischer Fahrplan

Die Neufassung des Gesetzes wird Anfang September noch einmal im Bürgerschaftsausschuss für Bürgerbeteiligung behandelt und später der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Veröffentlichung erfolgt anschließend durch den Senat.

Es hat sich also gelohnt, dass sich die SeniorenVertretung nachdrücklich im Bürgerschaftsausschuss, in der Konferenz der Beiratssprecher, in der Zusammenkunft der Ortsamtsleiter und bei Besuchen mehrerer Beiräte für die Interessen der Generation 60plus eingesetzt hat. Die von den Beiräten gewählten Delegierten in der SenV haben in Zukunft eine stärkere Position, um seniorenpolitische Aspekte und Forderungen in den Quartieren ins Gespräch zu bringen.  Nun gilt es, unsere Mitglieder in den Beiräten mit der neuen Situation vertraut zu machen.

Ernst Benthien

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