6. Delegiertenversammlung der Seniorenvertretung

Seniorenpolitik, Langer Tisch mit Delegierten

Präsidium und Gäste (Foto: J.Schwolow)

Zur Delegiertenversammlung der Seniorenvertretung im Juni waren die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien (Land Bremen) für die Bundestagswahl im Herbst als Gäste eingeladen. Die Besetzung auf dem Podium war trotz einiger Absagen repräsentativ. Schon in den Statements der Teilnehmer zu seniorenpolitischen Schwerpunkten zu Beginn der Veranstaltung wurde deutlich, dass die Unterschiede zwischen den Parteien in vielen Grundsatzfragen zu den drei Themenblöcken der Wahlprüfsteine nicht erheblich waren:

Einigkeit bestand bei allen Parteien darüber, dass die Verbesserung der Pflegestruktur eines der wichtigsten Problemfelder der Zukunft darstellt.

Bettina Hornhues, CDU Bremerhaven, betonte, es sei ein besonderer Blick auf die Stadtteile zu werfen, um die starken Unterschiede beim barrierefreien Wohnen auszugleichen und forderte darüber hinaus Verbesserungen in der Pflege.
Lencke Steiner, FDP, forderte eine bessere Bezahlung in der Pflege, einen flexiblen Renteneintritt und eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente.
Doris Achelwilm, Die LINKE, sprach von einem „katastrophalen Rentensystem“, das zu großer Altersarmut führt, und fordert darüber hinaus eine Stärkung der ambulanten Pflegedienste.
Frau Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Die GRÜNEN, ging ausführlich auf Pflegeprobleme ein. Eine gründliche Pflegestrukturreform sei ein Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen und die Besoldung der Pflegekräfte verbessert werden.
Uwe Schmidt, SPD Bremerhaven, forderte eine gravierende Veränderung des Rentensystems und eine deutliche Verbesserung der Pflegestruktur, sieht Seniorenpolitik als Querschnittsaufgabe.

An anderer Stelle traten die Unterschiede gravierender zu Tage. So zum Beispiel in der Spannweite beim Thema Mindestrente, sie betrug für die

  • SPD Brhv – 3.000 Euro
  • SPD Bremen – 1.200 Euro
  • Bündnis 90/ DIE GRÜNEN- 850 Euro
  • CDU- 940 Euro
  • Die LINKE- 1.500 Euro
  • FDP- gegen Mindestrente
Rotes Logo mit weißer Schrift und Bremer Schlüssel

(c) Senioren-Vertretung Bremen

Unterschiedliche Schwerpunktsetzungen

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass viele Forderungen einheitlich sind, aber mit unterschiedlichen Intensitäten gestellt werden. Andererseits ergeben sich auch dadurch erhebliche differierende Schwerpunktsetzungen.

Die Fragen aus dem Kreis der Delegierten wurden – unter dem notwendigen Zeitmanagement – abgearbeitet. Unserer Bitte, die umfangreichen Wahlprüfsteine der Seniorenvertretung schriftlich zu bearbeiten, sind inzwischen CDU, FDP und Die Linke mit Beantwortung aller Fragen nachgekommen. Diese Berichte, auch die noch eventuell eingehenden, werden den Delegierten per Mail zugesandt und im DURCHBLICK September vom Vorstand kommentiert.

Dr. Andreas Weichelt

  1 comment for “6. Delegiertenversammlung der Seniorenvertretung

  1. Herbert A. Peschel sagt:

    Sehr geehrte Senioren und Seniorinnen.
    Fragen Sie sich auch ob die SENIORENVERTRETUNG des Landes Bremen wirklich die Sorgen und Nöte der Bremer Senioren vertritt?
    Die gleiche Frage ist auch an die Repräsentanten zu stellen die in der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind. Sind die Themen in ihren Wahl-Prüfsteinen genannt?

    In einer eMail an die Seniorenvertretung hatte ich den Hinweis gesendet, dass bei der Unterbringung in einem Seniorenheim die Bewohner durch das leidige Thema mit den „Investitionskosten“ auf der monatlichen Abrechnung des Heimes abgezockt werden.

    Ursache hierfür ist nach meinem Dafürhalten ein Bundesgesetz und zwar das Sozialgesetzbuch. Bitte hier einmal kundig machen: § 82 SGB XI Finanzierung der Pflegeeinrichtungen
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/82.html

    Auf einem Treffen mit unserer Bundestagsabgeordneten, Frau Ryglewski, hatten wir die Abzocke thematisiert und auf deren ganz speziellen Wunsch verfasst und mit Zahlen aus einer vorliegenden Rechnung belegt. Danach berechnet das Seniorenheim für ein Zimmer von ca. 20 m² incl. Bad und Heizung (März 2016) der Bewohnerin Mietkosten in Höhe von 412,49 €, zuzüglich „Investitionskosten“ in Höhe von 669,24€, also insgesamt 1081,73€ pro Monat für die Nutzung des Wohnraums.

    Hochgerechnet ergeben die monatlich bezahlten Investitionskosten ca. 8.000 € pro Jahr bei Belegung mit 80 Seniorinnen/Senioren in der Einrichtung – ergeben sich 640.000 € (sechshundertvierzigtausend Euro) pro Jahr. Bei einer angenommenen Investitionssumme von 3,5 Mio. Euro für die Errichtung des Gebäudes wäre es eine Verzinsung des Kapitals von 18,24 %/Jahr. Da lacht doch jedes Investoren-Herz, oder?

    Es geht darum das vorgenannte Bundesgesetz ggf. baldigst zu überarbeiten, denn in §2 steht was nicht geht und in §3 wie es doch geht und in §4 wie es berechnet wird. Dort hat so ein schlauer externer Berater (consultant = >Lobbyist<) die Lücke
    eingebaut und die wird natürlich – heftigst ausgenutzt- !

    Ich bin gespannt auf weitere Kommentare,
    Ihr Herbert A. Peschel, Ingenieur i.R. & Sachbuchautor

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