Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. fordert eine grundsätzliche Stärkung der umlagefinanzierten Rente.
Riester nützt nur den Besserverdienenden
Gerade für Geringverdiener sei die staatlich geförderte private Vorsorge in Form der Riester-Rente aufgrund fehlender Spargelegenheiten irrelevant, für Besserverdiener bedeute sie einen reinen Mitnahmeeffekt, ohne positive ökonomische Auswirkungen auf die allgemeine private Altersvorsorge zu entfalten, so die Vorsitzende des Sozialverbands, Ilse Müller. „Die Rentenpolitik wäre gut beraten, ihre Anstrengungen auf die Festigung der umlagefinanzierten Rente zu konzentrieren. Die Umlagefinanzierung ist bislang die einzige konjunkturell krisenfeste und sozial gerechte Rentensystematik, die sich nahtlos in unser Sozialgefüge einpasst,
indem sie ökonomische Risiken im Alter reduziert und als glaubwürdiger Rentenansatz der Erwerbsgeneration eine sichere Perspektive für das Alter offeriert. Mit Blick auf die extreme Kapitalvernichtung während der jüngsten Finanzmarktkrise ist es unverantwortlich, einseitig die tönernen Füße der privaten Altersvorsorge stärken zu wollen, während die Stabilisierung der Umlagefinanzierung wesentlich höhere Effektivität und Sicherheit verspricht.“
Allerdings erodiere das Vertrauen in ihre Verlässlichkeit, wenn es nicht gelinge, das allgemeine Rentenniveau auf einer akzeptablen Höhe zu stabilisieren, so Müller. Das kontinuierliche Abschmelzen des Rentenniveaus auf 43 Prozent sei gesetzlich verordnete Altersarmut: „Wir setzen uns für eine breitere Rentenbasis ein, die auch Beamte und Selbständige im Sinne einer Bürgerversicherung einschließt. So könnte es gelingen, den demografischen Wandel mit moderaten Beitragssteigerungen auch in der Rentenversicherung abzubilden, ohne die Konjunktur zu gefährden und gleichzeitig ein höheres Rentenniveau zu finanzieren.“
Eine Frage der sozialen Gerechtigkeit
Zudem benötige Deutschland einen offenen Diskurs über die Altersansprüche prekär Beschäftigter: „Die unterbrochene Vita zählt heute ebenso zur Lebenswirklichkeit der Menschen wie Leiharbeit oder Arbeit in Niedriglohnsegmenten. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dafür zu sorgen, dass das Niveau der Grundsicherung nicht das Teilhabeprinzip verletzt und dem Phänomen wachsender Altersarmut mit höherer Grundsicherung auf breiter Front begegnet wird“, so Müller weiter.