Bewohnerbeiräte sollen gestärkt werden

mehrere Rollstühle

(c) Robers

Die Arbeit der Bewohnerbeiräte in Wohn- und Pflegeheimen ist oft großen Problemen unterworfen. Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht bemüht sich um Abhilfe.

In der Januar-Ausgabe des „Durchblick“ (Nr.180, S.2/3) erschien ein Leserbrief von Manfred Sack über Schwierigkeiten, die sich oft für Bewohnerbeiräte bei ihrer Arbeit in Wohn- und Pflegeheimen einstellen.

Dieser Beitrag ist bei der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht angekommen. Die Leiterin, Frau Martina Timmer, hat die SV um ein Gespräch gebeten, das nun am 21.01.2015 stattfand. Frau Timmer erläuterte zuerst die augenblickliche Situation der Bremischen Wohnund Betreuungsaufsicht. Das 9 Personen starke Team ist in letzter Zeit neu zusammengestellt worden und hat sich inzwischen auch hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche neu organisiert.

Das bedeutet für die Zukunft:

  1. Die von den Bewohnerbeiräten vermissten Veranstaltungen zur Fortbildung und zum Erfahrungsaustausch werden 2015 wieder aufgenommen.
  2. Die Aufmerksamkeit wird insbesondere auf die Stärkung der Rechte der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretungen gerichtet. Priorität haben weiterhin Bewohnerbeiräte, die aus der Bewohnerschaft gebildet werden. Wo dies nicht möglich ist, sollen weiterhin Bewohnerfürsprecher eingesetzt werden.
  3. Die Erwartung, Bewohnerbeiräte in Zukunft bei allen Gesprächen einzubeziehen, die zur strukturellen und gestalterischen Ausrichtung der Pflegeversorgung geführt werden, lässt sich wohl nicht erfüllen. Es wird aber geprüft, inwieweit mehr Einbeziehung der Bewohnerbeiräte ermöglicht werden kann.

Es wurde noch über die letzten Klagen bezüglich der Zustände in Pflegeheimen und über die aktuellen Diskussionen dazu in Öffentlichkeit und Medien gesprochen.

Die Seniorenvertretung wünscht sich eine Erhöhung des Kontrolldrucks, durch Verdichtung der Kontrolltermine und Erweiterung der Kontrollkriterien. Das sollte nicht an einer knappen Personaldecke scheitern. Dazu erkärte Frau Timmer, dass die im Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz festgelegte Prüffrequenz von einmal jährlich dem Vorgehen in anderen Bundesländern entspricht, die jedoch teilweise auch davon abweichend großzügige Ausnahmeregeln haben, z.B. eine Prüfung innerhalb von 3 Jahren zulassen. Bremen prüft in den meisten Wohn- und Pflegeheimen aufgrund von Beschwerden mehr als einmal jährlich.

Die SV hat auch vorgeschlagen, dass grundsätzlich jedem Bewohnerbeirat ein/eine externer/externe und damit unabhängiger/unabhängige Bewohnerfürsprecher/-in angehören sollte. Die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht bemüht sich darum, bei Bedarf so viel wie möglich externe Unterstützung der Bewohnerbeiräte zu vermitteln. Sie wird jedoch nicht grundsätzlich allen Bewohnerbeiräten die Kompetenz absprechen, ihre Interessenvertretung alleine zu regeln.

Gerd Feller

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