Mitnahmeverbot von E-Scootern aufgehoben

Straßenbahn

(c) kbu

„Bei E-Scootern bleiben die Türen zu“, so hieß es in einem Beitrag im Weser-Kurier (08.01.15, S.7). Gemeint waren die Türen von Bahnen und Bussen.

Die Bremer Seniorenvertretung nahm im selben Beitrag Stellung zu der überraschenden Maßnahme des VBN, die von der BSAG erst einmal durchgezogen, kurz darauf aber wieder aufgehoben wurde (WK, 13.01.15, S.9). Die SV hatte sich dem Unmut angeschlossen, der sich in dieser Angelegenheit mit Recht in der Öffentlichkeit schnell verbreitete. Ein Brief in der Sache an den Verkehrssenator folgte.

Nur vage Begründungen
Statt intelligentere Lösungen gemäß dem technischen und gesellschaftlichen Fortschritt im 21. Jahrhundert anzustreben, reagierte der ÖPNV auf ein Gutachten des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen mit einem Verbot. In diesem Gutachten werden sehr vage Aussagen zur Möglichkeit einer Unfallgefahr durch E-Scooter in Bahnen oder Busen gemacht. Dort heißt es, dass angeblich „kritische Situationen beobachtet“ wurden und sich daraus „ein möglicherweise erhöhtes Gefährdungspotential“ bei der Mitnahme von E-Scootern „vermuten“ ließe (Quelle: STUVAGutachten, Köln, Mai 2014, S.3). Diese Feststellung rechtfertigt nach Meinung der SV nicht ein derart überstürztes Verbot, das behinderte und ältere Menschen von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausschließt. Wir hörten außerdem von vielen sozialen Einrichtungen, dass sie trotz der Brisanz des Themas nicht informiert wurden.

Icons für Rollstuhl

(c) Greta Jebens

Schlechte Informationspolitik
Es haben auch keine klärenden und vorbereitenden Gespräche zwischen den Verkehrsträgern, den Scooter-Nutzern sowie den Senioren- und Behindertenverbänden stattgefunden. Wie aus der Presse zu entnehmen war, wurde anscheinend noch nicht einmal das Personal ausreichend informiert, nach welchen Kriterien genau ein E-Scooter mitgenommen oder ausgegrenzt werden soll. Befremdend wirkt auch die Tatsache, dass das Gutachten, auf dass sich die Verantwortlichen jetzt für das Verbot stützen, bereits seit Mai 2014 existiert. Von daher hätte die Aktion sehr viel gründlicher vorbereitet werden können.

Statt Diskriminierung nach vernünftigen Lösungen suchen
Bei diesem „schnellen Schuss aus der Hüfte“, wahrscheinlich aus finanziellen Erwägungen abgefeuert, müssen sich die verbotsfreudigen Institutionen nicht wundern, wenn eine solche überstürzte und nicht nachvollziehbare Aktion als schwere Diskriminierung verstanden und heftig angegriffen wird. Sie lässt außerdem den Schluss zu, dass zumindest in der ÖPNV wenig Bereitschaft besteht, der politischen Forderung nach Bürgernähe, Mitwirkung von Bürgerinnen/ Bürgern und Kundenfreundlichkeit nachzukommen.

Die Bremer Seniorenvertretung ist der Ansicht, dass unter Einbeziehung der vom Verbot Betroffenen und der zuständigen sozialen Institutionen erst einmal gemeinsam der Sachverhalt genau geklärt und über akzeptable, vernünftige Lösungen für die Mitnahme von E-Scootern in Bahnen und Bussen nachgedacht werden muss.

Gerd Feller

  2 comments for “Mitnahmeverbot von E-Scootern aufgehoben

  1. Freiwillige sagt:

    Ich wußte gar nicht, was ein E-Scooter ist. Dank Internet bin ich nun schlauer und habe gelernt, dass es sich dabei um Elektroroller, oder kleine Fahrräder handelt.
    Was es alles gibt!
    Insa

  2. Freiwillige sagt:

    Oh, Entschuldigung es handelt sich dabei um elektrische Rollstühle. Die müssen natürlich mitgenommen werden. Wie sollen die Leute, die sowieso schon ein Handicap haben, sonst weiter kommen?!
    Nochmal Insa

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert