Einige Banken haben tatsächlich begonnen, die ihnen von der Europäischen Zentralbank (EZB) auferlegten „Strafzinsen“ an die Sparer weiterzugeben. Wir brauchen die Banken
und Sparkassen. Bargeld für unsere Einkäufe und sonstigen Ausgaben können wir uns in der Regel nur vom Girokonto bei unserer Hausbank beschaffen, was aber voraussetzt, dass vorher Geld darauf eingezahlt wird. Ein solches Konto benötigen wir auch für unseren Zahlungsverkehr, für Überweisungen an uns und von uns. Sparguthaben zu Hause zu lagern, ist ein riskantes Verhalten, und bei den steigenden Zahlen der Wohnungseinbrüche empfiehlt es sich dringend, das gesparte Geld auf ein Bankkonto einzuzahlen. Sparstrumpf, Zahlung mit Naturalien oder Tauschhandel gehören weitgehend der Vergangenheit an. Letztlich sind wir inzwischen völlig vom Bankwesen abhängig geworden.
Diese Abhängigkeit verführt anscheinend Banken immer wieder dazu, die Ohnmacht ihrer Kunden zu deren Nachteil auszunutzen. So empfinde ich es wenigstens, jüngst durch eine Nachricht in den Medien Anfang Dezember 2014. Banken haben angefangen, an die Sparer sogenannte „Strafzinsen“ weiterzugeben. Solche sind seit Mitte 2014 von der Europäischen Zentralbank (EZB) denjenigen Banken auferlegt worden, die bei ihr viel Geld parken, statt es zum Beispiel als Kredite in den Wirtschaftskreislauf einzubringen. Die negativen Einlagezinsen sollen nun die Geldausgabe anregen, damit weniger Kapital auf Konten gebunkert wird und mehr davon in Umlauf kommt. Man verspricht sich auf diesem Weg eine Belebung der schwachen Konjunktur.
Zahlen sollen die Kunden
Die Maßnahme der EZB richtet sich eigentlich nicht gegen die Sparer/-innen, sondern gegen die Banken, weil sie sich allgemein zum Beispiel schwer tun, die im Handwerk und Handel erforderlichen Kredite bereitzustellen. Die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe hängt wohl nicht zuletzt mit der hinter uns liegenden Finanzkrise zusammen. Und nun sind ausgerechnet, wie man hörte, die Großbanken die ersten, die diese Auflage der EZB an Sparer weitergegeben haben, obgleich sie durch ihre Konzentration auf riskante Investmenteinlagen und Börsenspekulationen den Hauptanteil der Schuld an dieser Krise tragen. Darunter sind die DZ-Bank in Luxemburg und die Commerzbank. Es ist zu erwarten, dass weitere folgen.
Ebenso zu erwarten ist, dass dieser Schachzug der Banken, der sich erst einmal gegen institutionelle Anleger und Firmenkunden mit hohen Guthaben richtet, über kurz oder lang auch die „kleinen“ Kunden mit den bescheideneren Guthaben trifft. Das war bisher ja mit Einverständnis der Regierenden immer so, dass Otto Normalverbraucher und der Steuerzahler für die Managementfehler der Banken aufkommen mussten.
Wann trifft es die kleinen Sparer?
Seit einigen Jahren schon werden die Sparer/-innen für ihre Spareinlagen, mit denen die Banken arbeiten und gut verdienen, mit Niedrigzinsen abgefunden. Die Dispozinsen wurden jedoch erhöht. Sollte sich nun die Abzocke unter dem Namen „Strafzins“ auf die Kunden ausweiten, die das Sparbuch lieben, statt sich auf riskante Aktiengeschäfte einzulassen, dann werden diese Kunden besonders getroffen sein, vor allem diejenigen unter ihnen, die sich nur geringe Spareinlagen leisten können und kaum über anderes Vermögen verfügen. Zu den dann sehr benachteiligten Sparern gehören auch viele alte Menschen, die nur geringe Einkommen haben und ihre Spareinlagen dringend für die eigene Versorgung benötigen. Was sie nicht zahlen können, belastet über die Sozialämter allgemein die Steuerzahler.
Die Möglichkeit der Sparer, sich zu wehren, ist sehr gering. Ein Bankwechsel zum Beispiel dürfte wenig erfolgreich sein, da die Banken, wenn es ums Verdienen geht, in der Regel am selben Strang ziehen. Man wird nach den jüngsten Erfahrungen wohl kaum ein Geldinstitut finden, dass nicht diese Möglichkeit zur Schließung seiner Finanzlücken oder zur Steigerung seiner Gewinne nutzt. Der Sparer weiß zwar, von wem er gemolken wird, vielleicht auch noch warum, aber er sollte sich auch klar sein, dass mit der Weitergabe des „Strafzins“ das Verursacherprinzip (der Verursacher kommt für die Folgen seines Handelns auf) außer Kraft gesetzt wird. Überziehungszinsen verantwortet der Bankkunde selbst, aber dass er „Strafzinsen“ für unangemessenes Bankverhalten bezahlen soll, das ist nicht nachvollziehbar. Es wird wohl wieder mal „die Kleinen“ treffen!
Deshalb halte ich es für richtig, dass die Landesseniorenvertretung Bremen die Öffentlichkeit und die Politik, insbesondere die Bürgerschaftsparteien und die Bremer Vertreter im Bundestag, in einer Pressemitteilung vom 16.12.14 aufgefordert hat, sich nachdrücklich gegen diese Pläne der Banken zu wenden und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles zu unternehmen, um eine solche, ungerechtfertigte Sparerabzocke zu verhindern. Ich denke, auch die übrigen Landesseniorenvertretungen sollten sich energisch gegen solche Machenschaften aussprechen, bevor sie zur Gewohnheit werden.