Aus dem Vorstand der Bremer Senioren-Vertretung (Dez. 2015/Januar 2016)

  1. Der Rücktritt des Vorsitzenden, Rolf Prigge, Ende Dezember 2015 hat die Mitglieder des Vorstands überrascht. Sie bedauern diesen Schritt, der nach ihrer Sicht übereilt erfolgt ist. Wie Rolf Prigge in der Presse dargestellt hat, hielt er „die Verhältnisse“ in der Seniorenvertretung „für nicht mehr zeitgemäß“. Mit den Verhältnissen hat er wohl die Strukturen und Arbeitsweisen der Seniorenvertretung gemeint. Es war geplant, darüber am 02.02.2016 auf einer Veranstaltung mit den Delegierten zu sprechen.
    Selbstverständlich war der Vorstand bereit, kritische Themen zu behandeln, aber nicht unter dem Druck einer Rücktrittsdrohung, wie sie bereits auf einer der Vorstandssitzungen geäußert wurde, sondern nach ausführlicher Debatte und entsprechender Beschlussfassung auch seitens der Delegiertenversammlung.
    Die vorrangige Aufgabe der Bremer Seniorenvertretung ist die Vertretung der Interessen der Bremer Seniorinnen und Senioren. In diesem Zusammenhang erscheint der Rücktritt des Vorsitzenden noch unverständlicher, weil bei den zukünftigen Themeninhalten und Arbeitszielen zwischen ihm und dem Vorstand kaum Differenzen bestanden. Die ersten Schritte zur Schärfung des sozialpolitischen Profils der BSV waren bereits getan, z.B. hinsichtlich einer stärkeren Vernetzung von Seniorenorganisationen. Aber es ging wohl nicht schnell und radikal genug.
    Schade!
  2. Anfang Februar wird auf einer Delegiertenversammlung der Vorsitz neu gewählt. Auch über Strukturen und Arbeitsweisen wird gesprochen. Ansonsten läuft die inhaltliche Arbeit, wie sie begonnen wurde, weiter, und es werden alle geplanten Termine wahrgenommen.
  3. In den letzten Delegiertenversammlungen wurde mehrfach der Wunsch nach einem Wirtschaftsplan laut. Dieses Thema wurde nach Rücksprachen mit der Haushaltstelle der Sozialsenatorin und Wirtschaftsfachleuten intensiv verhandelt.
    Zur Erinnerung: Aufgrund des Modus der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung besteht für die Seniorenvertretung der Anspruch, für die älteren Menschen in Bremen zu sprechen. Die Bremer BSV ist aber kein Verein, hat keinen Organstatus, ist nicht Teil einer Behörde oder einer Gebietskörperschaft und hat auch nicht wirtschaftliche Zielsetzungen, ist also keine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, Aktienrecht oder Handelsrecht. In einem Rechtsgutachten (14.Juni 1988) heißt es weiter: „In der Seniorenvertretung laufen Elemente einer Initiative, eines Vertretungsorgans und eines nicht rechtsfähigen Vereins zu einem Rechtsgebilde ´sui generis` zusammen. Dieser Rechtsstatus hat den Vorteil, dass die Seniorenvertretung selbst ihre Ziele, Handlungsformen und Arbeitsweisen bestimmen kann. Spezielle Kompetenzen und Ansprüche auf Unterstützung/Förderung ergeben sich daraus nicht.“ Tatsache ist aber, dass mit der offiziellen Anerkennung der SV durch den Senat auch der §5 des Statuts anerkannt wird: „Die Seniorenvertretung wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch den/die Senator/-in für Soziales mit den notwendigen Haushaltsmitteln ausgestattet.“
    Damit obliegt der senatorischen Dienststelle die Verwaltung der bewilligten Mittel, z.B. für Miete,
    Neben- und Bewirtschaftungskosten, Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten etc. Die SV ist formal weitgehend nur Antragsteller. Die Verwaltung achtet darauf, dass der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird und die SV über das Jahr hin arbeitsfähig bleibt. Dazu dienen auch die fortlaufenden Gespräche zwischen Vorstand und behördlicher Haushaltsstelle. Nur die Mittel für den Aufwand im Rahmen der täglichen Arbeit werden durch die Rechnungs-führerin, Anna Möller, ordnungsgemäß abgerechnet, z.B. Ausgaben der Delegierten für die Erledigung von Auftragsarbeiten (Fahr- und Materialkosten). Die BSV entscheidet selbst also nur über die interne Verteilung dieser Aufwandskosten, z.B. über Anlass und Höhe von Fahrkosten. Dafür allein ist ein spezifischer Wirtschaftsplan nicht erforderlich. Weitere Einzelheiten dazu finden sich in einem Positionspapier, dass den Delegierten für die Versammlung am 02.02.16 zugeht.
    Selbstverständlich lässt sich als Rechenschaftsbericht für die jährlichen Ausgaben eine Liste erstellen, damit Übersicht, Transparenz und eventuelle Umverteilungen gewährleistet sind.
  4. Die Kritik der BSV an den mangelhaften Sitzmöglichkeiten ohne Verzehrzwang im Foyer des Bremer Flughafens ist angekommen. Der Leiter Vertrieb, Management & Kommunikation des Bremer Flughafens, Florian Kruse, teilte in einem Schreiben vom 22.12.15 mit, dass eine Vielzahl von Sitzgelegenheiten beschädigt sei. Man befinde sich „aktuell in einem Umstrukturierungsprozess“, der eine Neubeschaffung von Sitzgelegenheiten ermögliche. Derzeit sei das Projekt noch in der Planungsphase. Über die zukünftige Anzahl der Sitzbänke sei noch keine Auskunft möglich. Die BSV wird die Entwicklung beobachten und dann, wenn nötig, nachhaken.
  5. Das Consolato Onorario d’Italia (Italienisches Honorarkonsulat) in Bremen hat angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, die kürzlich erschienene Bröschüre in türkischer Sprache mit Informationen zum Altern und zur Altershilfe in Bremen auch in italienischer Sprache herauszugeben, weil „natürlich auch die italienische Gemeinschaft altert und die erste Generation der Gastarbeiter von diesem Thema betroffen ist (und leider nicht immer gut Deutsch spricht)“. Der Pressesprecher hat dem Vertreter des Konsulats dazu ein Gespräch angeboten und zugesagt, erst einmal die Rahmenbedingungen für eine italienische Ausgabe zu erkunden.
    (Quelle: DURCHBLICK 193, Februar 2016)

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