BIVA fordert echte Pflegereform mit Sockel-Spitze-Tausch

Bonn. Anfang des Jahres ist mit dem Leistungszuschuss für Pflegeheimbewohner ein weiterer Teil der Pflegereform in Kraft getreten. Allerdings bringt dieser Zuschuss aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes am Ende kaum Entlastung für die Pflegebedürftigen. „Aufgrund steigender Personal- und Lebenshaltungskosten wird dieser Leistungszuschuss gar nicht zu Buche schlagen, sodass zukünftig noch mehr Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner zu Sozialhilfeempfängern werden“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation. „Das finanzielle Risiko muss für die Betroffenen kalkulierbar sein. Dies geht nur, wenn die Eigenanteile fest gedeckelt sind. Wir fordern von Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine echte Pflegereform.“
Mit dem Jahreswechsel trat die Pflegereform der alten Bundesregierung in Kraft. Damit erhalten Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zu den Pflegekosten, dessen Höhe mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt: im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Da aber gleichzeitig mehr Personal und die Zahlung von Tariflöhnen vereinbart wurden, werden die Kosten für die Pflegebedürftigen wieder steigen. Hinzu kommen stetig steigende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Berücksichtigt man also alle Faktoren, werden die Bewohner in den ersten beiden Jahren im Pflegeheim trotz der Reform finanziell höher belastet als zuvor. Nach Berechnungen des Pflegeökonomen Prof. Heinz Rothgang wird langfristig rund ein Drittel der Heimbewohnerinnen und -bewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein, wobei der Anteil perspektivisch sogar ansteigen wird.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert seit langem eine Umkehr des finanziellen Risikos von den Versicherten auf die Versicherung im Sinne eines sogenannten Sockel-Spitze-Tausches. Demnach sollte der Betroffene einen fixen Beitrag leisten und das darüber hinausgehende Risiko von der Pflegeversicherung getragen werden – wie bei einer echten Kaskoversicherung. „Das Pflegereförmchen der alten Bundesregierung war eine große Enttäuschung für alle Betroffenen. Der neue Bundesgesundheitsminister hat jetzt die Chance, die Probleme richtig anzupacken. Weitere kleine „Pflästerchen“ werden uns mittelfristig nicht helfen“, so Stegger. ………. Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers; Annette Stegger
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