Das Leben in den Zeiten von Covid-19 (11): Die Verbraucherzentrale informiert

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Corona-Krise: Kein Geld mehr für Strom und Heizung?

Die Bundesregierung hat ein „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ erlassen. Darin hat sie den Haushalten Hilfe zugesagt, die wegen ausfallender oder abnehmender Einkünfte weniger Geld zur Verfügung haben. Wer aufgrund der wirtschaftlichen Beschränkungen in Bedrängnis mit den Kosten für Strom und Heizung kommt, soll unter anderem vom Energie-Versorger einen Zahlungsaufschub gewährt bekommen, ohne dass eine Sperrung der Versorgung erfolgen darf. Derzeit gilt die Frist bis zum 30. Juni 2020. Der Zahlungsaufschub gilt auch für Verträge, die in Zusammenhang mit der Energieversorgung stehen, also auch für Ratenpläne, die nicht mehr bedient werden können.

Kosten für Strom und Heizung reduzieren

Aktuell verzichten Versorger in Bremen und umzu auf Strom- und Gassperren, ausgenommen sind Sperrungen aus technischen Gründen. Verbraucherzentrale Bremen rät den von Verdienstausfällen Betroffenen, in einem ersten Schritt Kontakt mit ihrem Versorger per Telefon oder EMail aufzunehmen. Darin kann geklärt werden, ob zum Beispiel monatliche Zahlungen befristet reduziert werden können. Wenn als letzter Ausweg nur eine Zahlungsaussetzung möglich ist, erhalten Sie von Ihrem Versorger einen entsprechenden Antragsvordruck, der auf den Webseiten zur Verfügung gestellt wird.

Energieverbrauch im Blick behalten

„Die Zahlungen können zwar aufgeschoben werden, müssen aber zu einem späteren Zeitpunkt geleistet werden“, so Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Deshalb rät sie, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Energiekosten zu senken. Diese können vom einfachen Abschalten nicht benötigter Geräte bis zur Anpassung der Heiztemperatur reichen – die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät hierzu telefonisch. „Eine Verbrauchskontrolle ist jetzt sehr wichtig, da mehr Zeit zu Hause auch bedeutet, dass der Energieverbrauch in der Regel ansteigt“, so Oelmann.

Wer derzeit seine Monatsabschläge oder Energierechnungen nicht zahlen kann, sollte von einem Anbieterwechsel absehen. Denn: Das Leistungsverweigerungsrecht kann nur für Verträge geltend gemacht werden, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden.

Energieberatung berät kostenfrei telefonisch

Die Energieberatung berät kostenfrei und telefonisch zum Energie sparen im Haushalt. Eine Terminvereinbarung unter 0421-160777 oder unter energie@vz-hb.de ist erforderlich. Auch die Energiebudgetberatung der Verbraucherzentrale Bremen ist weiterhin erreichbar. Sie können Termine unter 0421-160777 vereinbaren.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen

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