Neues zu Sicherheitsmaßnahmen gegen Corona-Infektionen

Allgemeinverfügung des Senators für Inneres

Gestern am 11.3. trat die „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Menschenansammlungen zur Eindämmung des Coronavirus“ in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 26. März 2020. Ziel dieser Verfügung ist es, die Übertragungswege des Virus zu unterbrechen und das Risiko für die Bevölkerung, sich anzustecken, einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen (www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de).

Der Senator für Inneres hat eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten erstellt. Diese dient in erster Linie der Information der Veranstalter. Manche Punkte betreffen allerdings auch nichtöffentliche Veranstaltungen, zu denen z.B. auch Hochzeitsfeiern und Betriebsversammlungen gehören.

Diese Zusammenstellung ist ab sofort abrufbar unter www.inneres.bremen.de. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Dr. Dirk Mittermeier

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