Personalbemessung in der Altenpflege

(c)Dirk Mittermeier

„Wie kommt mehr Personal in die Altenpflege?“

… war der Titel einer Veranstaltung in der Angestelltenkammer am 4. Dezember. Eine zu geringe Personalausstattung in der Altenpflege geht zulasten der Versorgungsqualität und belastet die Pflegebeschäftigten über Gebühr. „Die Arbeit ist hochverdichtet, die Krankenstände sind überdurchschnittlich und nicht wenige Pflegekräfte steigen vorzeitig aus dem Beruf aus.“

SGB XI § 113c

Diskutiert wird seit Jahren die Einführung einer einheitlichen Personalbemessung. Hierfür hat die Bundesregierung im  2. Pflegestärkungsgesetz die Grundlage geschaffen: In § 113c SGB XI heißt es dazu, dass “…ein strukturiertes, empirisch abgesichertes und valides Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen auf der Basis des durchschnittlichen Versorgungsaufwands für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der fachlichen Ziele und Konzeption des ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu erstellen…“ sei.

Der Auftrag ging an ein Forscherteam der Uni Bremen unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang vom SOCIUM, der in der Veranstaltung der Angestelltenkammer am 4. Dezember über den Stand und den weiteren Fortgang seiner Untersuchungen berichtete.

Der wissenschaftliche Ansatz, der von den konkreten Pflegebedarfen der einzelnen Bewohner insgesamt (Case-Mix) und dem vorhandenen Personal-Mix (Fachkräfte, Assistenz- und Hilfskräfte) ausgeht, leitet daraus den tatsächlichen pflegerischen Bedarf ab. Bei dieser Vorgehensweise wird erkennbar, dass Untergrenzen der Personalausstattung und länderspezifische Besonderheiten keine Rolle spielen, sondern mit diesem Verfahren bundeseinheitlich bewohnerorientierte Bedarfe je Einrichtung (Anforderungs-Mix) ermittelt werden können.

In einem aufwändigen Ermittlungsverfahren wurden durch („Schatten“-) Begleitung im tatsächlichen Pflegebetrieb notwendige Mengen-, Zeit- und Qualifikations-Bedarfe bei einer Zahl von X Pflege-Interventionen ermittelt. Die Ergebnisse flossen ein in ein Programm, das mit dem mit unterschiedlichen Pflegegraden bestehenden Personal- und Bedarfs-Mix als Input gefüttert wird und als Output den Bedarf des Personal-Mix auswirft.

Mit dem Endbericht ist zum Ende Juni 2020 zu rechnen, die Einführung einer neuen Personalbemessung mit diesem wissenschaftlich basierten Instrument könnte ab Juli 2020 an den Start gehen.

Dr. Dirk Mittermeier

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