E-Scooter – Fahren auf eigene Gefahr: Die Verbraucherzentrale klärt auf!

(c)Dirk Mittermeier

Ab sofort gibt es E-Scooter auch in Bremen zu mieten. Die Verbraucherzentrale Bremen klärt über Risiken auf.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anbieter versuchen, Risiken und Verantwortung auf die Nutzer abzuwälzen
  • AGB können Kunden verpflichten unter anderem für Schäden aufzukommen, die sie nicht verursacht haben
  • Anbieter könnten Bewegungsprofile erstellen, um Daten zu verkaufen oder personalisierte Werbung zu schalten

Seit heute können sich auch Bremerinnen und Bremer E-Scooter ausleihen und damit durch die City düsen. Das schwedische Unternehmen Voi hat 150 elektrische Tretroller in der Innenstadt platziert. Auch der Verleiher Trier plant nach Bremen zu kommen. Wir empfehlen vor Abschluss eines Mietvertrages, die AGB genau zu lesen. E-Scooter wurden konzipiert, um kurze Strecken zu fahren, da bietet sich das Sharing-Prinzip an. Viele Sharing-Unternehmen arbeiten nach dem Free-Floating-Prinzip. Das heißt: Der ausgeliehene Tretroller kann an einem beliebigen Ort in einem großräumig festgelegten Gebiet abgestellt werden.

Nutzungsbedingungen

„In vielen Geschäftsbedingungen von E-Scooter-Vermietern stehen verbraucherfeindliche Nutzungsbedingungen“, sagt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. „Wer einen Roller auf eigene Gefahr mietet, kann bei kundenfeindlichster Auslegung unabhängig von seinem Verschulden für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl entstehen, haften“, erklärt Oelmann. „Unser Dachverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband, hat nach Überprüfung der Nutzungsbedingungen fünf Verleihfirmen abgemahnt. JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG. Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband unzulässig.“

Verantwortung der Anbieter

Einige Anbieter wollen keine Verantwortung für den Zustand ihrer E-Roller übernehmen. Ganz dreist wird es, wenn Anbieter ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion vollständig auf ihre Kundinnen und Kunden abwälzen. So steht in einigen AGB, dass man sich verpflichtet, vor jedem Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus sorgfältig auf Mängel zu überprüfen. „Eine Verpflichtung, der Verbraucherinnen und Verbraucher niemals fachgerecht nachkommen können“, sagt Oelmann.

Tausch – Daten gegen Mobilität?

Ohne Anmeldung kein Rollervergnügen. Die Sharing-Anbieter wollen von ihren Kundinnen und Kunden einiges bei der Anmeldung wissen. Da man sich vor jeder Fahrt mit dem eigenen Mobiltelefon anmeldet, sind die Vermieter auch in der Lage Bewegungsprofile ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu erstellen, die Daten zu verkaufen oder personalisierte Werbung zu senden. Damit sind die Anbieter Zugang zum begehrten Datenmarkt. „Diese Daten sind für Verleiher und andere Anbieter sehr interessant, denn sie lassen Rückschlüsse auf die Gewohnheiten und den Tagesablauf des Kunden zu“, sagt Oelmann.

Kosten

Die Stiftung Warentest hat sich die Anbieter Circ, Lime, Tier und Voi genauer angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass die Fahrt mit dem E-Scooter selbst bei kurzen Strecken richtig teuer werden kann. Neben einer Entsperrungsgebühr von einem Euro müssen Verbraucher Minutenpreise zwischen 15 und 25 Cent zahlen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen vom 28.11.2019

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