Überarbeitetes Statut der SeniorenVertretung von DV mehrheitlich angenommen

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(c) SeniorenVertretung Bremen

Die SeniorenVertretung in der Stadtgemeinde Bremen ist 1978 aus der Initiative einiger älterer Mitbürger*innen entstanden. Sie hat sich selbst in einem Statut (verabschiedet am 17. Januar 2003) Zielsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensvorschriften gegeben. Aus dem Modus der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung (DV) kann die SeniorenVertretung den Anspruch ableiten für die älteren Menschen in der Stadtgemeinde Bremen zu sprechen. Der Senat hat mit Beschluss vom 9. November 1993 formal die SeniorenVertretung als Interessenvertretung der älteren Gemeration anerkannt und die Senatsressorts gebeten, mit der SeniorenVertretung in Fragen der älteren Generation zusammen zu arbeiten.

Neues Statut

In einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe (Legislatur 2015-2019) wurde das Statut aktuell überarbeitet und am 9. Oktober 2018 auf der Delegiertenversammlung beschlossen. Änderungsanträge der §§ 2 und 6 des Statuts wurden von der Delegiertenversammlung am 24. April 2019 mehrheitlich von den Delegierten angenommen.

AG Statut

Teilnehmer der Arbeitsgruppe „Statut“ waren unter der Leitung von Brtnd Gosau Dr. Andreas Weichelt, Karin Fricke, Ekkehard Grimm, Dr. Dirk Mittermeier und Zeynep Sümer.

Beirätegesetz

Im Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter („Beirätegesetz“) vom 2. Februar 2010, zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 5. März 2019 wird zur Bedeutung der SeniorenVertretung formuliert:

Bürger-, Jugend- und Seniorenbeteiligung

§ 6, Absatz (5)

„Der Beirat soll die im Beiratsbereich arbeitenden Institutionen, Vereine, Initiativen und alle anderen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs unterstützen. Die Delegierten der SeniorenVertretung sind in Angelegenheiten, die über das gewohnte Maß hinaus seniorenpolitische Bedeutung haben, im Beirat oder in einem Aussschuss des Beirates zu hören.“

Das komplette neue Statut finden Sie hier unter diesem Link!

Dr. Dirk Mittermeier

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