Im Wortlaut: Gehwege für Kinder und Fußgänger als Schutzraum unbedingt erhalten

Im Wortlaut…

bringt der SeniorenLotse Ihnen den offenen Brief des Vereins „Ambulante Versorgungsbrücken“ Bremen an die Ministerpräsidenten der Länder zur Kenntnis, die Mitte Mai über die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung  eKFV im Bundesrat abstimmen (wir haben darüber berichtet und ebenso Stellung bezogen):

Versorgungslücken Logo mit stilisierter Blume in grün

(c) Ambulante Versorgungsbrücken e. V.

Offener Brief

Sehr geehrte Damen und Herren Ministerpräsidenten,

Sie werden am 17.05.2019 u. a. über den Referentenentwurf zur Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) Referentenentwurf BMVI abstimmen. Der Verein Ambulante Versorgungsbrücken begrüßt die damit verbundenen ökologischen Entwicklungen. Gleichwohl schließen wir uns der Pressemitteilung der BAGSO vom 04.04.2019 und den darin erhobenen Forderungen an.

Allerdings geht der Bremer Verein in Absatz 2 noch weiter. Wir fordern verpflichtend das Absteigen vom E-Scooter, wenn das Fahrzeug auf den Gehweg ausweichen muß.

  1. Dort, wo ein Radweg vorhanden ist, müssen alle E-Kleinfahrzeuge diesen nutzen und dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Das gilt – anders als bislang vorgesehen – auch dann, wenn die Fahrzeuge „nur“ über eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h verfügen.
  2. Soweit Gehwege genutzt werden (z. B. weil kein Radweg vorhanden ist) wird das E-Kleinstfahrzeug geschoben. Die Fahrzeuge sollten nur dann in Fußgängerzonen zugelassen werden, wenn der Fahrer das Rad neben sich führt.
  3. Leihfahrzeuge, vergleichbar mit den derzeitigen Mietfahrrädern, dürfen nur an den vorgesehenen, gesicherten Orten abgestellt werden und somit nicht an jeder beliebigen Stelle auf dem Gehweg, wo sie leicht zu Stolperfallen werden können.
  4. Die Einhaltung der vorgesehenen Regeln (1. – 3.) sind mit Bußgeldvorschriften und deren Überwachung sicherzustellen.
  5. Es muss eine Versicherungspflicht für motorisierte Fahrzeuge aller Art eingeführt werden.

Der Verein Ambulante Versorgungsbrücken fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, den Bedenken und der Forderung Rechnung zu tragen und die Gehwege weiterhin als geschützten Verkehrsraum und Lebensraum für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Elsbeth Rütten

Trottoir. Gehweg

(c)Dirk Mittermeier

Vorsitzende / Geschäftsführerin

Kontakt:

AMBULANTE VERSORGUNGSBRÜCKEN e. V.

Telefon: 0421-69-64200

Handy: 0163-443 00 20

Mail: avb@gmx.org

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