Teure Todesbescheinigungen – in Bremen?

Weißer Grabstein

(c) Elisabeth Kriechel

In der ARD Sendung „Plusminus“ vom 30.1.2019 wurde über die bundesweite Handhabung der Gebühren für die Todesfeststellung durch Ärztinnen und Ärzte und überhöhte Abrechnungen berichtet.

Bremen

Ein aktuelles Gespräch mit der Verbraucherzentrale Bremen ergab: Im Jahr 2016 wurden dort Beschwerden hinsichtlich überhöhter Rechnungen sowohl der Ärzte, als auch der Bestatter verzeichnet. Die Abrechnungsziffern der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ 50 (Untersuchung eines lebenden Menschen, „Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung“) und GOÄ 100 (Leichenschau, „Untersuchung eines Toten – einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines“) wurden unzulässig kombiniert. Die GOÄ 4 (Patient nicht ansprechbar, „Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken“) sowie Nacht- und Wochenendzuschläge wurden zusätzlich abgerechnet. Als Grund für die Ausstellung überhöhter Rechnungen wird Unzufriedenheit der Ärzte mit der Höhe des Honorars angegeben, da die GOÄ an der Stelle viele Jahre unverändert Gültigkeit hat.

Leichenschau „light“

Am 1. August 2017 ist in Bremen, als erstem Bundesland, das Gesetz zur „qualifizierten Leichenschau“ in Kraft gesetzt worden, Kritiker, wie Polizei und Rechtsmedizin, sprechen von einer „light Variante“. Nach aktueller Auskunft der Ärztekammer Bremen zahlen die Hinterbliebenen nun 187.-€ für die Leichenschau. Für die Ausstellung des Totenscheins erstellt der Arzt/die Ärztin eine Privatrechnung nach der GOÄ.

Fazit

In Bremen gab seit der Einführung der qualifizierten Leichenschau keine Beanstandungen von Angehörigen in Bezug auf überhöhte Rechnungen, weder bei der Verbraucherzentrale noch bei der Ärztekammer.

Elke Scharff,

Sprecherin Arbeitskreis „Pflege und Gesundheit“ der SeniorenVertretung in der Stadtgemeinde Bremen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert