Verbesserungen von Erstattungsleistungen in der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sieht nach § 45b SGB XI für Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, einen Entlastungsbetrag von 125 € monatlich vor. Mit dieser Summe können verschiedene Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden. Bisher müssen diese 125 E jedoch vorfinanziert und dann mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Viele Menschen können sich die Vorfinanzierung nicht leisten.
Gesetzeslücke
Um diese Gesetzeslücke zu schließen, haben sich die Minister*innen und Sozialsenator*innen auf einer Konferenz in Münster am 06.12.2018 in einem gemeinsamen Antrag der Länder Bremen, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt dafür ausgesprochen, das bisherige Verfahren zu ändern. „Sie haben den Bund aufgefordert, den § 45b SGB XI dahingehend zu ändern, dass Anbieter von Leistungen zukünftig in Abstimmung mit den Pflegebedürftigen direkt mit den Leistungsträgern abrechnen können.“ Die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann bedankt sich ausdrücklich bei der SeniorenVertretung Bremen und der stellvertretenden Vorsitzenden Karin Fricke, die das Thema gegenüber dem Ressort angesprochen hat.
Karin Fricke
Super, Frau Fricke!