Zur neuen Landesbauordnung

Blick über Bremen

(c)Joachim Schwolow

Am 24.Mai 2018 fand eine Sitzung des Bausenators zur Neuordnung der bremischen Landesbauordnung (LBO) statt. Ziel dieser Sitzung war die Einigung mit den freien Wohnungsbaugesellschaften über die Anzahl der rollstuhlgerechten Wohnungen in künftigen Bauvorhaben. Laut Bauordnung soll jede achte Wohnung rollstuhlgerecht ausgestattet sein. Es wurde versucht, über eine gemeinsame Erklärung aller beteiligten Partner abzustimmen. Dies scheiterte allerdings am Veto der freien Wohnungsbau-gesellschaften, die nichtg bereit waren, irgendeine Erklärung mitzutragen. Die Seniorenvertretung hat auf den Beschluss der Sitzung ihres Arbeitskreises Bauen, Wohnen und Verkehr hingewiesen, dass mindestens jede 12. Wohnung rollstuhlgerecht gebaut werden müsste. Aber auch die Versuche des von Dr. Steinbrück (Landesbehindertenbeauftragter) und Dieter Stegmann (Selbstbestimmtes Leben) schlugen fehl.

Der Verein kom.fort e.V. wurde beauftragt, innerhalb von drei Jahren nach Verabschiedung der LBO den tatsächlichen Bedarf an rollstuhlgerechten Wohnungen in den Stadtteilen festzustellen. Dazu soll bis April 2019 ein Arbeitsbericht mit Fragebogen vorgelegt werden. Freiwerdende rollstuhlgerechte Wohnungen sollen an Bedürftige vergeben werden. Die Behindertenvertretung soll eine gemeinsame Erklärung erstellen, damit auf der nächsten Sitzung über das Thema abgestimmt werden kann.

Ernst Benthien

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