Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung

Collage aus Hausansichten moderner Gebäude

(c)Edith Laudowicz

Senioren*innen bekommen wieder Baugeld

Im März 2016 trat die europäische Wohnimmobilienkredit-Richtlinie in Kraft. Ziel war eine Verschärfung der Haftung der Banken und eine Eindämmung fragwürdiger Kredite. Eine im Grundsatz sinnvolle Massnahme mit unerwünschten Nebenwirkungen: Negative Folgen für Senioren*innen war der erschwerte Zugang zu Baukrediten für diese Gruppe. Die Richtlinie sah vor, dass ein Baudarlehen noch zu Lebzeiten vollkommen getilgt sein sollte. Die scharfen Haftungsregeln führten dazu, dass für Menschen 55+ eine Kreditaufnahme zum Erwerb einer Altersimmobilie oder auch zur baulichen Renovierung des Wohnungs- oder Hauseigentums nicht mehr darstellbar waren.

Gesetzgeber bessert nach

Nun hat der Gesetzgeber nachgebessert! Ab 1. Mai 2018 gilt die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungs-Leitlinien-Verordnung (ImmoKWPLV). Nach dieser Verordnung werden ältere Bauherren und Käufer wieder deutlich bessergestellt.

„Der Eintritt nach der Lebenserfahrung möglicher, aber nicht überwiegend wahrscheinlicher negativer Ereignisse wie beispielsweise (…) das Versterben des Darlehensnehmers während der Vertragslaufzeit braucht nur berücksichtigt werden, wenn für ihren Eintritt konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Auch in diesem Fall kann die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt unberücksichtigt bleiben, wenn 1. Wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer zu Lebzeiten den jeweils fälligen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Immobiliarverbraucherdarlehensvertrag stehen, voraussichtlich vertragsgemäß nachkommen wird, und 2. Der Immobilienwert oder der Wert anderer als Sicherheiten dienende Vermögenswerte des Darlehensnehmers hinreichend Gewähr für die Abdeckung der im Zusammenhang mit dem Immobiliarverbraucher-darlehensvertrag stehenden Verbindlichkeiten und eventuellen Verwertungskosten bietet.“

Was heißt das? Ältere Bauherren können jetzt wieder mit ihrer Bank langfristige Darlehensverträge mit langfristiger Zinsbindung abschließen und das Darlehen mit niedriger Tilgung von zum Beispiel 2% bedienen.  Dabei sind Sondertilgungen jederzeit ab dem 10. Jahr möglich. Davon profitieren neben den Senioren*innen auch junge Familien und Personen mit befristeten Arbeitsverträgen.

Quelle: n-tv.de

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