Neue AGB bei WhatsApp – was ist zu tun?

WhatsApp, Textauszug

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ganz ähnlich wie die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf den deutschen Straßen. Wer am Straßenverkehr teilnehmen will, muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Man ist nur dann gezwungen, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, wenn man auch wirklich am Straßenverkehr teilnehmen will. So ist es auch bei Programmen, Internetseiten, Apps und anderen Diensten, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) besitzen: Als Nutzer muss man den AGB zustimmen, wenn man mitmachen will. Wer nicht zustimmt, wird von der Teilnahme ausgeschlossen.

Jeder Dienst des Internets, jede App und jedes Programm hat dabei seine eigenen AGB, seine eigenen Regeln. Auch wenn man sich bei den sehr beliebten Diensten Facebook oder WhatsApp anmeldet, muss man den AGB, dem “Kleingedruckten” zustimmen. Es geht bei den AGB um Rechte und Pflichten bei der Nutzung. Dabei wird einerseits sichergestellt, dass der Nutzer schriftlich zugesagt bekommt, dass er gewisse Rechte hat, zum Beispiel das Recht zur sofortigen Kündigung, Löschung der gespeicherten Daten und Herausgabe der gespeicherten Daten. Und er muss andererseits gewissen Pflichten zustimmen, zum Beispiel der Verpflichtung keine ungesetzlichen Inhalte zu verbreiten. Darüber hinaus wird auch festgelegt, was mit den Daten, die über den Nutzer gesammelt werden, gemacht werden darf und was nicht. Das ist der wohl am meisten diskutierte und bekannteste Punkt, der in solchen AGB steht.

Neue WhatsApp AGB – Was bedeutet das?

Textauszug

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Der große Unterschied von den AGB zur StVO ist, dass die Straßenverkehrsordnung nur sehr selten Änderungen erfährt. Die AGB von Internetseiten und sogenannten “Diensten” (Apps, Programme, soziale Netzwerke) ändern sich hingegen regelmäßig, fast jedes Jahr gibt es Anpassungen. Doch bevor diese Anpassungen Gültigkeit erhalten, muss ein Nutzer den neuen AGB erst einmal zustimmen. Nur dann werden sie gültig, der Nutzer kann also die AGB durchaus ablehnen! Dann ist ihm allerdings die zukünftige Nutzung des Dienstes verwehrt.

Die neuen AGB von WhatsApp sind über 20 Seiten lang und sehr schwer verständlich. Es geht bei den neuen AGB aus dem Mai 2018 vor allem um folgende Neuerungen:

  1. Die Nutzung von WhatsApp ist in Deutschland ab sofort nur noch für Personen ab 16 Jahren erlaubt. Die Kontrolle hiervon ist sehr schwierig, sodass vermutlich zukünftig/weiterhin auch Jugendliche unter 16 Jahren WhatsApp nutzen werden.
  2. WhatsApp gehört zur Facebook-Gruppe und zu dieser Facebook-Gruppe gehören noch einige weitere Internetseiten und Dienste, so zum Beispiel Facebook und Instagram. Durch die neuen AGB darf WhatsApp nun Daten mit den Partnern dieser Facebook-Gruppe austauschen.
  3. Die Grundlagen für die mögliche/baldige Einführung von Werbung auf WhatsApp werden gelegt. Bisher gibt es keine Werbung innerhalb von WhatsApp. Um das für den Nutzer kostenlose Programm aber zukünftig finanzieren zu können, wird vermutlich bald mit Werbeanzeigen gearbeitet. Viele neue Formulierungen in den Passagen der AGB lassen vermuten, dass die Zeiten der Werbung bei WhatsApp kurz bevorstehen.

Neue AGB – Was tun?

Frau blickt auf ihr Smartphone

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Es wurde schon in den vorherigen Absätzen und durch den Vergleich mit der Straßenverkehrsordnung deutlich: Wer mitmachen will, muss sich daran halten. Nur, wer den neuen AGB zustimmt, kann WhatsApp zukünftig weiterhin nutzen. So ist es übrigens immer, wenn neue AGB erscheinen, egal ob bei Google, Microsoft, Twitter oder anderen Firmen, Apps und Programmen. Neue AGB treten recht häufig auf und wer weiterhin “dabei” bleiben will, muss die jeweiligen AGB annehmen und deren Bedingungen akzeptieren.

Meistens ist dafür übrigens gar keine Aktion notwendig. Dadurch, dass man die Dienste weiterhin nutzt, stimmt man den Nutzungsbedingungen automatisch zu. So ist es beispielsweise oft bei Änderungen von Microsoft.

Bei der aktuellen Meldung bei WhatsApp und den neuen AGB muss aber über kurz oder lang der Schaltknopf “Akzeptieren” angetippt werden, sonst kann man WhatsApp bald nicht mehr öffnen. Auch der Ausweg über den Schaltknopf rechts oben “Jetzt nicht” hilft nur kurzfristig. Dieser blendet die Anzeige nur für einige Stunden aus, alsbald wird die Anzeige wieder erscheinen und wenn die Zustimmung nicht bis Ende des Monats erfolgt, ist WhatsApp nicht mehr nutzbar. Die Meldung zur den neuen AGB ist zweigeteilt, eine erste Anzeige informiert in Kurzfassung darüber, dass fortan neue AGB gelten. Diese erste Anzeige wird mit “Weiter” bestätigt, woraufhin die eigentliche Zustimmung geschieht, bei der auch die Bestätigung erfolgen muss, dass man älter als 16 Jahre ist.

Natürlich steht es jedem frei, die Nutzung eines Programms, einer Internetseite oder einer App einzustellen, wenn die neuen AGB nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen.

Alternativen zu WhatsApp

Es gibt Programme, die ganz ähnlich wie WhatsApp funktionieren und das Versenden von Texten, Fotos, Videos an Freunde ermöglichen, und auch Sprach- sowie Videotelefonie anbieten. Diese anderen Programme haben jeweils diverse gesonderte Vorteile und Nachteile gegenüber WhatsApp. Der größte Nachteil aller anderen Alternativen ist, dass sie nur eine recht geringe Verbreitung haben. Dann man kann nur dann einem Freund oder Bekannten schreiben, wenn dieser ebenfalls das gleiche Programm nutzt. Wer WhatsApp den Rücken kehrt, kann zukünftig nur denjenigen schreiben, die eine der Alternativen installiert haben und auf dem Smartphone nutzen.

Der Vorteil aller Alternativen ist, dass Sie nicht zur Facebook-Gruppe gehören und die Daten laut AGB nicht innerhalb dieser Facebook-Gruppe geteilt werden. Ob die eigenen Daten dadurch sicherer sind, ist offen, denn die Alternativen hatten in den vergangenen Jahren ebenfalls schon mit Datenskandalen zu kämpfen.

Die bekanntesten Alternativen zu WhatsApp:

Threema
Sitzt in der Schweiz und kostet derzeit 2,99 Euro im Jahr.

Signal
Besonders sicher und mit hohen Datenschutzabsicherungen. Edward Snowden wirbt für Signal.

Telegram
Ist “Open Source”, stammt ursprünglich aus Russland und ist nach eigenen Angaben ein nicht-kommerzielles, gemeinnütziges Unternehmen.

 

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