Die neue Datenschutzgrundverordnung – Ihr Auskunftsrecht

Am 25. Mai endete die Übergangsfrist der vor zwei Jahren in Kraft getretenen DSGVO und wird europaweit für alle Unternehmen verpflichtend.

Die neue Datenschutzgrundverordnung, Locky Gesicht mit Datensträngen

(c) pixabay.de

Folgende drei Punkte stärken die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher:

  1. Die Unternehmen sind verpflichtet, alle personenbezogenen Daten auf Verlangen herauszugeben. Und dies muss in einem maschinenlesbaren Format geschehen. Dadurch soll die Mitnahme der Daten, beispielsweise bei einem Anbieterwechsel, erleichtert werden.
  2. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher, auf Verlangen, zu löschen. Hier spricht man vom „Recht auf Vergessenwerden“.
  3. Die Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten, auf Verlangen, auch nur teilweise zu löschen. Das betrifft beispielsweise Informationen über Sie, die für den Service des Unternehmens keine Rolle spielen.

Die Verbraucherzentrale Bremen stellt auf Ihrer Website einen Musterbrief zur Verfügung, mit Verbraucher ein Unternehmen auffordern können, ihre Daten ganz oder teilweise zu löschen, oder Einsicht in die von ihnen gespeicherten Daten verlangen.

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