Zum 7. Altenbericht

In einer Arbeitsgruppe hat sich die Bremer Seniorenvertretung intensiv mit den Inhalten des 7. Altenberichts der Bundesregierung beschäftigt.

7. Altenbericht, Frau mit Rollator

(c)frauenseiten ; Robers

Der 7. Altenbericht wurde am 2.11.2017 unter der Überschrift „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune ‒ Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegt. Er richtet sich speziell an Bund, Länder und Kommunen und betont die besondere Verantwortung der Kommunen bei der Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge von alten Menschen.

Die Kommunen übernehmen die Gewährleistung der Daseinsvorsorge

In dieser Verantwortung sollen sie bei der Ausgestaltung einer entsprechenden Infrastruktur größere Bedeutung und größeren Einfluss erhalten als bisher. Management, Vernetzung und Ermöglichung sind die Aufgaben der Kommunen. Zu ihrer Wahrnehmung sollen die Kommunen mit den nötigen Kompetenzen ausgestattet werden. Bund und Länder müssen die rechtlichen, finanziellen und institutionellen Rahmenbedingungen schaffen.

Die „AG Altenbericht“ der Seniorenvertretung Bremen hat sich mit den in dem Bericht gegebenen 45 Empfehlungen im Hinblick auf ihre Umsetzung in Bremen beschäftigt, sie dazu mit Fragen und Kommentaren versehen und an die entsprechenden Ressorts und Entscheidungsträger versendet. Sie sollen von den Adressaten als Anregung verstanden werden, zu den Empfehlungen in eine vertiefende Diskussion einzutreten. Wir werden weiter berichten.

Ich danke für die Mitarbeit den Frauen Karin Markus, Anke Maurer, Heidelinde Topf, Zeynep Sümer und den Herren Hans Ulrich Janetzki, Hugo Köser, Ekkehard Grimm, Dr. Andreas Weichelt und Dirk Schmidtmann.

Dr. Dirk Mittermeier

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert