Tolle Pläne für die Pflege!

Pflegekosten, Pflegeberufe, Mann mit Gehilfe wird gestützt

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Die Koalition aus Union und SPD will die Vergütungen in der Altenpflege spürbar verbessern. Man geht davon aus, dass die Träger der Pflegeheime als Tarifpartei einfach zustimmen werden. Im Sondierungspapier war jedenfalls zu lesen, dass für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und für Anreize zur Rückkehr von Teil- in Vollbeschäftigung der Mitarbeiter/innen gesorgt werden soll.

Kein Wort verloren die Koalitionsparteien darüber, wie die dann erheblich ansteigenden Personalkosten von den Einrichtungen finanziert werden sollen. Verschwiegen wurde, dass die Arbeitnehmer und Rentner ganz sicher die sich ergebenden Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung finanzieren müssen. Sicher sollen diese Mehrkosten nicht aus dem Haushalt des Bundes und der Länder finanziert werden. Völlig schleierhaft war die im Sondierungspapier formulierte Absicht, dass die Kinder von pflegebedürftigen Eltern zur Deckung der Finanzierungslücke in der Regel nicht herangezogen werden sollen. (Die Einkommensgrenze der Kinder soll bei 100.000 Euro festgelegt werden.)
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Keine soziale Gerechtigkeit

Soll dann die finanzielle Deckungslücke vieler Pflegebedürftiger auch aus dem Sozialhaushalt der Kommunen oder auch noch zu Lasten der Beitragszahler geschlossen werden? Warum sollten die erwachsenen Kinder der Pflegebedürftigen nicht auch weiterhin bei Anrechnung der großzügigen Schonvermögen vom Sozialamt herangezogen werden, wenn eine Deckungslücke bei den Aufwendungen im Pflegeheim entsteht?
Um zu entscheiden, ob Kinder zahlen müssen, berechnen die Sozialämter gegenwärtig das sogenannte bereinigte Einkommen, das viel Raum für eine wohlwollende Betrachtung lässt. Auch berufsbedingte Kosten, Aufwendungen für die private Altersversorgung, für Zinsen oder Tilgung eines Hauskredits und für mögliche Unterhaltszahlungen an Kinder werden zum bereinigten Einkommen vorher berücksichtigt. Vom bereinigten Einkommen wird ein Schonbetrag von monatlich 1.800 Euro bei Alleinstehenden oder 3.240 Euro bei Familien gerechnet.
Nur von dem Einkommen, das darüber liegt, kann das Sozialamt Unterhalt für die Pflegebedürftigen verlangen – und auch dann nur maximal die Hälfte des Überschussbetrags. Die sich zukünftig ergebenden zusätzlichen Finanzlasten in Milliarden Euro überfordern den Staat – oder die Beitragszahler. Ist das soziale Gerechtigkeit, wenn man Arbeitnehmer und Rentner noch umfangreicher für die Pflegekosten zur Kasse bittet?
Günter Steffen

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