Fachkommission „Gesundheit und Pflege“ der BAGSO

Pflegestärkungsgesetz, Logo mit schwarzer Schrift und türkisem Hintergrund

(c) Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenvertretungen

Die Fachkommission der BAGSO hat ein Papier „Weiterentwicklung der Pflege“ publiziert. Die Positionen der BAG LSV wurden weitgehend übernommen: Selbstbestimmung, Reduktion der freiheitsentziehenden Maßnahmen, Intensivierung der Ausbildung durch ein Umlagesystem, Wertschätzung der Arbeit und angemessene Bezahlung.

In den Sitzungen in 2017 wurden u.a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeiten und Aufgaben von Kommunen bei der Entwicklung von gesundheitsfördernden Quartieren. Hier wurde besonders auf die Notwendigkeit des „Stadtteilkümmerers“ hingewiesen, wie in NRW seit langem gefordert.
  • Der Wandel im Pflegestärkungsgesetz II von Pflegestufe zu Pflegegrad wurde begrüßt, aber auch die Finanzierung höherer Personalausgaben in Pflegeheimen gefordert.
  • Beim Pflegestärkungsgesetz III wurde kritisch angemerkt, dass die Rolle der Kommunen bei der Organisation der ambulanten und stationären Pflegestruktur nicht ausreichend gestärkt wird. Außerdem gebe es eine Konkurrenz zwischen Pflege und Wiedereingliederung zu Ungunsten der Wiedereingliederung, so dass die soziale Teilhabe der Betroffenen stark verschlechtert wird.
  • Gewalt in der Pflege und Freiheit entziehende Maßnahmen
  • Verschiedene Fachkommissionen haben ein Papier „Kommunale Politik für ältere Menschen“ erstellt, in dem Altenpolitik als Pflichtaufgabe für die Kommunen gefordert wird. Diese werden spezielles Personal zur Erfüllung der Aufgabe benötigen.
  • Förderung von demenzkranken Menschen. Ziel sollte hier sein, demenzfreundliche Quartiere zu entwickeln für einen respektvollen und hilfreichen Umgang mit den Erkrankten.
  • Mit Hilfe von Prof.Rothgang (Bremen) wurde auch über die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nachgedacht. Ergebnis: Sie müsste weg kommen von der Verteilung von Zuschüssen entsprechend dem Pflegegrad hin zu einer Volllkostenübernahme, ggf. sollte davon der Pflegebedürftige einen bestimmten und versicherbaren Teilbetrag übernehmen. Damit hätten die Pflegekassen endlich ein Interesse an der Kostenbegrenzung für die Versicherten und an einer guten Qualität der Einrichtungsträger.

Die BAG LSV sollte stets auf die Mitarbeit in dieser Fachkommission Wert legen, da sie viele Informationen und Anregungen liefert.

Dr. Martin Theisohn

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