„Die kriegen alles, wir nichts!“

finanzielle Ausstattung von Flüchtlingen, Rente zukunftsfest gestalten, Kleingeld

(c) privat, Robers

Dieser Stammtischparole über die finanzielle Ausstattung von Flüchtlingen gilt es auf den Grund zu gehen; und zwar im Vergleich der Leistungen aus SGB II und Asylbewerbergesetz.

Beide Hilfssysteme müssen ein menschenwürdiges Existenzminimum für beide Gruppen gewährleisten. Für Hilfsbedürftige, die sich länger oder dauerhaft in Deutschland aufhalten, beträgt der monatliche Pauschalbetrag 409 Euro. Bei Flüchtlingen dagegen wegen anderer Leistungen lediglich 354 Euro. Gleichlautende Leistungen gibt es für beide Gruppen für nachgewiesene Meldebedarfe (zum Beispiel bei einer Schwangerschaft). Ebenso für Heizung und Unterkunft, für die einmalige Ausstattung der Wohnung und für die Teilhabe am kulturellen Leben.

Beim Krankenversicherungsschutz bestehen kaum Unterschiede, da beide Gruppen eine Gesundheitskarte haben. Auch Flüchtlinge erhalten eine Versorgung mit Medikamenten und für eine ärztliche Behandlung und haben einen angemessenen Anteil bei medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen.

Unterschiede gibt es bei der Bereitstellung von Wohnraum

Aquarellzeichnung, vier Personen halten sich an der Hand

(c) frauenseiten, Gniesmer

Bei Flüchtlingen mit einem zu erwartenden gesicherten Aufenthalt sind eine Unterstützung durch Wohnraumberater und der Zugriff auf ein Kontingent von 30 Wohnungen monatlich gegeben. Die Beratung von Einheimischen erfolgt vom Amt für Soziale Dienste und wird in Kooperation mit der GEWOBA (3 Wohnungen per Monat) durchgeführt. Die Verfahren gestalten sich schwierig.

Wie man sieht, sind die Unterschiede – außer bei der Wohnraumbeschaffung – nicht erheblich. Für Stammtischparolen gibt es also keinen Platz.

Dr.Andreas Weichelt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert