Leichenschau – Es gab Anlaufschwierigkeiten

In einem Schreiben vom 16.10. 2017 hat Frau Senatorin Quante-Brandt die Stellungnahme der Bremer SenV im Oktober-DURCHBLICK zur sogenannten qualifizierten Leichenschau (qLS) in Bremen beantworten lassen.

Zunächst hat man Verständnis über die besorgte Kommentierung der Bremer SenV zum Ausdruck gebracht, auch habe eine Kontaktnahme mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) stattgefunden. Dabei habe sich herausgestellt, dass es durch Startschwierigkeiten in den ersten 1-2 Wochen in mehreren Fällen zu verlängerten Wartezeiten bei der qualifizierten Leichenschau gekommen sei. Diese Wartezeiten träten aktuell nicht mehr auf.

Im Durchschnitt führe die Durchführung der qLS momentan zu einer Verzögerung von ca. 6-12 Stunden. Meldungen würden zumeist noch am selben Tag, spätestens am Folgetag bearbeitet. In eiligen Fällen stünden die Ärzte des IRM auch schneller zur Verfügung.

Bremen ist das erste Bundesland mit einer qualifizierten Leichenschau (qLS)

Man sieht die im DURCHBLICK geschilderte Problematik insbesondere in der Situation der Kliniken an Wochenenden. Tatsächlich wird eine Meldung, die das IRM nach Freitagnachmittag erreicht, in der Regel erst montags bearbeitet. Das entspricht der vorherigen Situation. Auch schon vor der Einführung der qLS (zum 1.8.2017) wurden Verstorbene nur in Ausnahmefällen am Wochenende abgeholt. Prinzipiell besteht für alle Kliniken die Möglichkeit, falls erforderlich, das IRM telefonisch für eine zeitnahe Leichenschau zu kontaktieren.

Dr. Martin Götz (Referat 43):“Das IRM hat zur Einführung der neuen Aufgaben intensive Vorbereitungen zur Logistik ergriffen und auch zusätzliches qualifiziertes Personal eingestellt. Die in der Kostenverordnung hinterlegte Gebühr von € 187/qLS reflektiert auf Basis differenzierter Kalkulationen diese erweiterte Leistung und wird den Bestattungspflichtigen in Rechnung gestellt. Wir halten ihn für zumutbar und nicht für unangemessen. Darüber hinaus hat die Gesundheitsbehörde über so genannte ´FAQ-Listen´ alle professionell Beteiligten rechtzeitig über die neuen Verfahren informiert (z.B. Ärztekammer, KV, Krankenhäuser, Bestatter). Diese Listen werden bei Bedarf aktualisiert bzw. fortgeschrieben.“

Dr. Götz weist auch darauf hin, dass nach 2 Jahren das Leichengesetz überprüft wird. Bremen ist das erste Bundesland, das mit der qLS ein lang gefordertes und völlig neues Verfahren eingeführt hat.

Trotzdem ist die Bremer SenV der Meinung, dass im Vergleich mit dem im AK Pflege und Gesundheit(6.9.16) vom Leiter der Rechtsmedizin Bremen, Dr. Olaf Cordes, vorgestellten Konzept noch einiges verbesserungsbedürftig ist. Die Bremer SenV wird die Umsetzung weiterhin aufmerksam beobachten.

Gerd Feller

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert