Novellierung des Beirätegesetzes

Novellierung des Beirätegesetzes, Mann mit Shopper an einer Haltestelle

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Am 5. September 2017 wurde die Seniorenvertretung von der Senatskanzlei zu einer öffentlichen, gemeinsamen Konferenz mit dem Bürgerschaftsausschuß für Bürgerbeteiligung und mit den Beiratssprechern ins Haus der Bürgerschaft eingeladen.

Hauptthema dieser Konferenz war die Überarbeitung des Ortsgesetzes über die Beiräte und Ortsämter. Schon lange bemüht sich die Bremer SV als Interessenvertretung von 30% der Bremer/innen in die Überarbeitung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter einbezogen zu werden. An der Sitzung nahmen der Vorsitzende der Bremer SV, Dr. Andreas Weichelt, und Ernst Benthien teil. Herr Dr. Weichelt nahm die Gelegenheit wahr, die Vorstellungen der Seniorenvertretung zu einer Beteiligung vorzutragen. Er verwies noch einmal darauf, dass In der Präambel zum Statut der Bremer SV vom 9.11.2003 vom Senat die Aufgaben für die Vertretung der älteren Menschen (60plus) benannt werden.

Dem Ziel ein Stück näher gekommen

Älter werden in Bremen, Jenseits der Fünfzig Vier Senioren auf einer Bank

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Um sie zu erfüllen, ist es unabdinglich, der Bremer SV die gleichen Antragsrechte zuzubilligen, wie sie z.B. dem Jugendbeirat im überarbeiteten Gesetz zugestanden werden. Er forderte, die Bremer SV im neuen Gesetz in §6 Bürger- und Jugendbeteiligung hinter Absatz 4 aufzuführen.

Die Vertreter der Senatskanzlei versprachen, im weiteren Verlauf des Verfahrens diese Forderung aufzunehmen. Nach unserer Einschätzung der Stimmung in der Versammlung glauben wir, unserem Ziel, in den Beiräten beteiligt zu werden, ein Stück näher gekommen zu sein.

Letzte Gespäche sollen bis Ende des Jahres geführt werden. Die Verabschiedung des überarbeiteten Ortsgesetzes soll Anfang 2018 durch die Bürgerschaft erfolgen. Wir werden weiter unsere Forderung publik machen, um die endgültige Nennung im Gesetz zu bekommen.

Ernst Benthien

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