Neuordnung des Rentenversicherungssystems

Rentenreform, junge Frau berät ältere Frau

(c) frauenseiten, Robers

Die Seniorenvertretung Bremen als politische Vertretung von ca. 180.000 Senioren/innen in Bremen hat sich in einer Arbeitsgruppe seit einem Jahr intensiv mit dem Thema Alterssicherung beschäftigt. Damit leistet sie ihren Diskussionsbeitrag zur Rentenreform.

In den unten formulierten Forderungen stellt die Seniorenvertretung zukünftige Generationen von Rentnern in den Fokus. Einerseits macht der demografische Wandel neue finanzierbare Renten-Konzepte erforderlich. Andererseits besteht für ältere Menschen zukünftig zunehmend die Gefahr der Altersarmut (prekäre Beschäftigungsverhältnisse, unterbrochene Erwerbsbiografien, besonders bei Frauen, hohe Zahlen von Alleinerziehenden; siehe hier die Statistik für das Land Bremen). Das Rentenniveau sollte sich an bereits erfolgreich praktizierten Systemen orientieren, bei denen sich alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung beteiligen. Altersvorsorge und Renteneintritt sind durch ein neues System einer Teilrente ohne Abzüge flexibel zu gestalten.

Zusätzliche Forderungen der Seniorenvertretung Bremen

Der Vorsitzende der Seniorenvertretung, Dr. Andreas Weichelt: „Die Seniorenvertretung Bremen sieht es als dringend notwendig an, dass eine Neuordnung des Rentenversicherungssystems (GRV) vor allen Dingen transparent und verständlich organisiert wird. Nur so können die zukünftigen Rentner/innen eigenverantwortlich und selbstbestimmt handeln.“ Die Seniorenvertretung stellt aus ihrer Sicht zusätzlich folgende unumgänglichen Forderungen auf:

  • Die GRV muss wieder die einzige Säule der Deutschen Rentenversicherung werden.
  • Das Rentenniveau sollte sich am österreichischen Modell orientieren (siehe dazu WISO direkt 22/ 2016 Friedrich-Ebert-Stiftung. Ein starkes öffentliches Rentensystem ist bei 22 % Beitragssatz möglich.)
  • Wird die heutige Finanzierung der Rentenversicherung durch den Staat schon bei einem Drittel angesetzt, muss sich die Folge-Finanzierung bei 11 % durch den Arbeitgeber und 11 % durch den Arbeitnehmer (Summe 22 %) langfristig einpendeln.
  • Versicherungsfremde Leistungen sind grundsätzlich durch Steuermittel (staatlich) zu finanzieren.
  • Einführung einer Mindestrente mit € 200 über dem Niveau der Grundsicherung.
  • Schrittweise Rückführung der Privaten Altersvorsorge (Riester) in die GRV. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
  • Bei Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit sind alle Abschläge zu streichen. Berufsunfähigkeit muss in staatliche Hoheit zurückgeführt werden.

Dr. Dirk Mittermeier

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