Krankenkassen fördern Hospizarbeit in Bremen

Hospizarbeit, Stein mit Feder (https://de.fotolia.com/id/64955213)

(c) fotolia / Jeanette Dietl

Mit mehr als 803.400 Euro fördern die Krankenkassen im Land Bremen die neun ambulanten Hospizdienste in diesem Jahr – das sind 8,42 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein die Ersatzkassen unterstützen die Arbeit der häuslichen Sterbebegleiter mit etwa 312.000 Euro.

Die Hospizdienste stehen unter der fachlichen Leitung mindestens einer Pflegefachkraft, die die Ehrenamtlichen schult, unterstützt und deren Einsatz koordiniert. Im Land Bremen haben im vergangenen Jahr 406 Helferinnen und Helfer mit der Unterstützung durch die Kassen 473 schwer kranke Patienten und ihre Angehörigen begleitet und sie in der letzten Lebensphase in ihrem häuslichen Umfeld betreut. Darunter waren auch 76 Kinder und ihre Familien.

Auch eine Würdigung von ehrenamtlicher Arbeit

Hospizarbeit, Zwei Hände halten eine andere Hand

frauenseiten. © robers

Seit dem vergangenen Jahr dürfen auch Teile der Sachkosten der Hospizdienste bezahlt werden, wie Fahrtkosten der ehrenamtlichen Helfer, Miet- und Nebenkosten der Hospizdienste sowie Versicherungen. Insgesamt übernehmen die Krankenkassen damit einen wesentlichen Betrag der notwendigen Kosten für eine würdevolle Begleitung sterbender Menschen bis zuletzt.

„Die ambulante Hospizarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung schwer kranker Menschen“, betont Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung des vdek. „Mit der Förderung honorieren wir auch das große Engagement der Ehrenamtlichen, ohne die diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe nicht zu leisten wäre.“

Hintergrundinformation:

Gesetzliche Grundlage für die Förderung notwendiger Personalkosten der ambulanten Hospizdienste ist der Paragraf 39a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Danach werden die ambulanten Hospizdienste auf Basis der jeweilig erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Bezugsgröße gefördert. 2017 beträgt der Förderbetrag je Leistungseinheit 386,75 Euro.

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