„Das bestimme ich noch selbst“

Vorsorgevollmacht, Gesetzesbücher stehen auf einem Schreibtisch

(c) H.Schnatmeyer

Hilflos im Alter? – Wer kümmert sich um mich? – Fragen zur Vorsorgevollmacht. Der Gedanke ist nicht angenehm: Was wird, wenn der Tod immer näher kommt? Will ich das überhaupt wissen? Wer redet mit meinem Arzt? Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
Doch man sollte sich diesen Fragen stellen und sie rechtzeitig klären. Rechtsanwalt und Notar a. D. Hermann Fittschen rät im Interview mit Helga Schnatmeyer, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen.

 

HS: Meine Mutter hat immer gesagt: „Ich bin auf die Welt raufgekommen und werde auch wieder runterkommen“. Ist diese Einstellung richtig?

Richtig oder falsch? Wer will das entscheiden. Sie ist verständlich, aber nicht vernünftig.

Wieso verständlich?

Weil viele Menschen sich davor fürchten, sich mit ihrem Tod auseinander zusetzen. Auch den Gedanken, dass sie krank und hilflos werden können, verfolgen sie nicht weiter. Aber vernünftig – im Sinne von empfehlenswert – ist das nicht.

Wie sollten Senioren also handeln, wenn sie vernünftig sind und sich mit ihrem Ende auseinandersetzen?

Sie sollten sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern, mit der geregelt wird, wie man – wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist – im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder Hilflosigkeit im Alter, betreut werden möchte.

Warum so umständlich. Reicht es nicht, wenn ich davon ausgehe, dass sich meine Familie um mich kümmert?

Im Alltag sicher schon. Aber Ehegatte oder Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht nicht vertreten, ja nicht einmal einen Heimvertrag für Sie abschließen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Was wäre denn mit einer Vorsorgevollmacht geregelt?

Das können Sie selbst bestimmen. Sie können Ihre Vertrauensperson ermächtigen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Ihrem Sinne zu handeln, sie darf Krankenunterlagen einsehen, Unterbringung in einem Heim veranlassen, einen Wohnungsmietvertrag kündigen. Sie darf Sie zum Beispiel auch bei Behörden und Versicherern vertreten, Ihr Vermögen verwalten, Ihre Post öffnen und Sie vor Gericht vertreten.

Du lieber Himmel. Unterschreibe ich damit nicht meine eigene Entmündigung?

Nein. Solange Sie selbst in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln, darf der oder die Bevollmächtigte nur auf Ihre Anweisung hin für Sie tätig werden. Sollten Sie solche geistigen oder körperlichen Gebrechen haben, die Sie unfähig machen, noch vernünftige Erwägungen anzustellen, so handelt der oder die Bevollmächtigte in Ihrem Interesse. Wie gesagt, das sind alles nur Vorschläge zur Vorsorge. Sie müssen nur das nennen und unterschreiben, was Sie für angemessen halten.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Natürlich, jederzeit. Sie sollten in diesem Falle aber die Vollmachtsurkunde zurückverlangen, damit sie nicht missbräuchlich verwendet wird.

Kann ich die Vollmacht bei mir zu Hause aufbewahren?

Ja, Sie können sie auch von Fall zu Fall aushändigen. Aber der Bevollmächtigte – natürlich gilt das auch für die Bevollmächtigte – müsste wissen, wo die Vollmachtsurkunde liegt, um Ihnen mit dieser helfen zu können. Zum Beispiel, wenn Sie geistige Störungen haben sollten.

Und was passiert, wenn mein Betreuer selbst zum Problemfall wird?

Sie können einen Ersatzbevollmächtigten oder aber auch einen Kontrollbevollmächtigten schon in Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen. Auch kann das Vormundschaftsgericht, wenn es ihm geboten erscheint, für den Bevollmächtigten eine Kontrollperson bestellen.

Reicht es aus, wenn ich meine Vorsorgungsvollmacht schriftlich formuliere und sie dem Bevollmächtigte übergebe?

Das ist der einfachste, aber vielfach auch unpraktischste Weg. Besser ist es, Ihre Wünsche und Vorstellungen von einem Notar beurkunden zu lassen. Das ist nicht vorgeschrieben. Aber immer notwendig, wenn bestimmte Formvorschriften eingehalten werden müssen, so zum Beispiel bei allen Sachen, die mit dem Grundbuch zu tun haben. Außerdem hat die notarielle Urkunde im Rechtsverkehr den höchsten Beweiswert, sodass auch Banken und Sparkassen diese akzeptieren müssen. Inzwischen kann man diese notarielle Beurkundung auch in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen.

Was kostet die Beurkundung beim Notar?

Durchschnittlich zwischen 45 und 156 Euro, im Einzelfall kann das allerdings auch etwas mehr oder weniger sein, je nach Vermögenslage. Dazu kommt die Mehrwertsteuer.

Mehr zu Thema

Vorsorgevollmacht
Wer niemanden hat, dem er die Vorsorgevollmacht anvertrauen möchte, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer ihn betreuen soll. Das kann ein Berufsbetreuer, eine Berufsbetreuerin oder ein ehrenamtlicher Betreuer (Freund, Freundin, Familienangehöriger) sein. Dafür muss eine Vergütung gezahlt werden. Bei Bedarf wird er vom Vormundschaftsgericht bestellt. Eine weitere Möglichkeit zur Vorsorge ist die Patientenverfügung. In ihr wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen unterbleiben sollen, wenn man im Sterben liegt. Eine Konto- und Depotvollmacht schließt man mit seiner Bank oder Sparkasse ab.

Helga Schnatmeyer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert