Weihnachtsbeleuchtung erhöht Brandgefahr

Weihnachtsbeleuchtung 2015 Teelichte

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Tipps zur Verwendung von Kerzen und elektrischer Beleuchtung und Versicherungsempfehlungen für den Schadensfall.

In der Vorweihnachtszeit sind viele Gärten, Balkone, Fenster und Wohnzimmer mit elektrischer Beleuchtung und Kerzen dekoriert. Das sieht schön aus, erhöht aber auch die Kurzschluss- und Brandgefahr. Wer seine eigenen vier Wände elektrisch erhellen möchte, sollte bei der Weihnachtsbeleuchtung auf eine CE-Zertifizierung und ein GS-Zeichen achten. Auch ein VDE-Prüfzeichen oder ein TÜV-Siegel sind gute Auswahlkriterien. Nützlich ist ein Fehlerstromschutzschalter (FI). Er zeigt an, wenn die Lichterkette kaputt ist.

LED-Lichterketten für die Weihnachtsbeleuchtung

Logo in rot/ weiß

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Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt Lichterketten mit Leuchtdioden. „LED-Lichterketten werden nicht so heiß und verbrauchen zudem weniger Strom“, sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. „Verzichten Sie auf Billigware aus Fernost, wenn sie nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen.“ Elektrische Weihnachtsbeleuchtung für den Außenbereich sollte auf jeden Fall spritzwasser- oder regenwassergeschützt sein. „Lichterketten für den Wohnraum sollten nicht im Freien verwendet werden“, warnt Oelmann. Grundsätzlich sollten Glühbirnen nur in der zugelassenen Wattstärke eingesetzt werden.

Vorsicht bei offenen Flammen

Vierter Advent Kranz mit vier Lichtern

Vierter Advent (c) hhs

Bei Teelichtern und Kerzen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bremen ganz besondere Vorsicht geboten. Einmal entzündet, sollten Kerzenständer, Duftlampen, Stövchen und insbesondere Adventskranz und Weihnachtsbaum niemals unbeaufsichtigt bleiben. „Die Zweige sind nach einiger Zeit im warmen Wohnzimmer trocken und brennen dann besonders leicht. Wer Kleinkinder und Haustiere hat, sollte also besser auf Kerzen verzichten“, so Oelmann.

Darüber hinaus empfiehlt sie, keine Kerzenhalter aus brennbaren Materialien zu verwenden und den Adventskranz auf eine feuerfeste Unterlage zu stellen. „Sichern Sie den Weihnachtsbaum, damit er nicht umfällt, und stellen Sie auch Löschmittel wie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.“ Auch ein Rauchmelder sollte installiert werden.

Versicherungsschutz Überprüfen lassen

Taschenrechner, Schuldenberatung

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Um im Notfall optimal abgesichert zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale Bremen folgende Versicherungen:

Die Wohngebäudeversicherung greift nicht nur bei Brandschäden am Wohngebäude. „Auch Nebengebäude sowie Installationen, Heizungsanlagen und andere Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind mitversichert“, sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber überprüfen, ob die Versicherungssumme dem Wert des Hauses entspricht.“

Schäden am Hausrat übernimmt die Hausratversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wertgegenstände werden in der Regel bis 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. „Wer mehr Wertgegenstände besitzt, sollte die Summe erhöhen“, so Zeugner. Die Hausratversicherung übernimmt übrigens auch Kosten für Feuerwehreinsätze. Welche bezahlt werden müssen, regeln die Feuerwehrgesetze der Bundesländer.

Werden durch einen Brand Nachbarn geschädigt, haften Eigentümer, Mieter oder Bewohner der Immobilie, in der der Brand entstanden ist. „Die Privathaftpflichtversicherung ist daher die wichtigste Versicherung überhaupt“, sagt Zeugner. Zwar regulieren Wohngebäude- und Hausratversicherer den Schaden, sie können aber unter Umständen den Schadensverursacher in Regress nehmen. „Ist keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden, kann das wirtschaftlich ruinös sein.“

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet gerne persönliche Beratungen zu Versicherungen und Schadensfällen an. Terminvereinbarungen sind montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 13 Uhr unter Telefon (0421) 160 77-7 und per E-Mail an info@vz-hb.de möglich.

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