Keine persönlichen Daten preisgeben

Schatten einer ausgestreckten Hand, privat

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Vorsicht vor ungewolltem Wechsel des Energieversorgers! Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe und Haustürgeschäfte von Strom- und Gasanbietern häufen sich in letzter Zeit. Den Verbrauchern wird geraten, keine persönlichen Daten preiszugeben und – sollte das Kind schon in den Brunnen gefallen sein – unbedingt das 14-tägige Widerrufsrecht zu nutzen.

Bei der Verbraucherzentrale Bremen gehen in der letzten Zeit vermehrt Hinweise über unerlaubte Werbeanrufe ein. Verbraucher berichten, dass sie von Unternehmen angerufen werden, die sich mit Namen melden, die dem des örtlichen Grundversorgers ähneln – in Bremen und Bremerhaven die swb. Diese Anrufer versuchen, ungebeten telefonisch über die Optimierung des Stromtarifs zu informieren. Ein weiteres Problem sind Haustürgeschäfte: In jüngster Zeit erhielten Verbraucher Besuch von Personen, die an der Haustür behaupten, sie würden die Energieverträge prüfen wollen.

Strom- und Gaszählernummer nicht preisgeben

Hand zieht Stecker aus der Dose

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Ob durch unerlaubte Werbeanrufe oder durch Haustürgeschäfte: Die angeblichen unabhängigen „Prüfer“ versuchen beiläufig im Gespräch persönliche Daten zu erhalten, zum Beispiel die Nummer des Strom- oder Gaszählers und den aktuellen Energieversorger. Diese Daten reichen aus, um einen Anbieterwechsel einzuleiten.

Diese Händler behaupten beim bisherigen Versorger, der Kunde habe einem Strom- bzw. Gasanbieterwechsel zugestimmt und an der Haustür oder am Telefon einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die betroffenen Verbraucher merken dies häufig erst, wenn plötzlich eine Vertrags- oder Kündigungsbestätigung im Briefkasten liegt.

Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, empfiehlt: „Seien Sie sowohl an der Haustür als auch am Telefon auf der Hut. Geben Sie keine sensiblen Daten am Telefon heraus und zeigen Sie weder zu vertrauensvoll Ihre letzte Energieabrechnung noch gewähren sie leichtgläubig Zugang zu den Strom- und Gaszählern. Verbraucher, die ihren Energieversorger oder ihren Tarif wechseln wollen, können sich unabhängig in der Energieberatung der Verbraucherzentrale beraten lassen.“

Widerrufsrecht nutzen

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Getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich handeln. Sowohl bei Haustürgeschäften als auch bei so genannten Fernabsatzgeschäften, also Verträgen, die per Post, Telefon oder über das Internet geschlossen wurden, haben Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Verbraucherrechtsberatung berät zu diesen Fällen.

Ergänzende Informationen

Erklärvideo vom Marktwächter Energie: So schützen Sie sich vor untergeschobenen Verträgen! https://www.marktwaechter-energie.de/vorsicht-vor-untergeschobenen-vertraegen/

Für Verbraucher, die ihren Anbieter wechseln wollen, hat die Verbraucherzentrale Bremen zehn Tipps zusammengestellt:

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/tarifvergleiche-und-tipps-zum-anbieterwechsel

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