Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2016“ beginnt im Januar

Statistik, Strichcode und Zahlen

(c) Frauenseiten, Schütte

Auch in diesem Jahr wird im Land Bremen, wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt.

Befragt wird ein Prozent der Bevölkerung, in Bremen und Bremerhaven sind das die Mitglieder von insgesamt 3.600 Haushalten. Mit Jahresbeginn 2016 und dann gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt, erhalten ausgewählte Haushalte Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Damit wird der Besuch eines geschulten Erhebungsbeauftragten schriftlich angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus übergeben. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren.

Die Befragung wird in diesem Jahr auf eine neue Stichprobengrundlage umgestellt. Das bedeutet, dass anders als in früheren Jahren alle ausgewählten Haushalte erstmalig befragt werden. Ab 2017 wird dann jährlich jeweils ein Viertel der ausgewählten Haushalte durch andere ersetzt. Grund für die Umstellung sind die Ergebnisse des Zensus 2011.

Die Befragung zum Mikrozensus 2016 erfolgt grundsätzlich persönlich durch insgesamt 25 Erhebungsbeauftragte, die sich durch einen Interviewerausweis legitimieren können. In dem persönlichen Gespräch geben die Interviewer die Angaben direkt in den mitgebrachten Laptop ein. Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Wenn es gewünscht wird, kann alternativ selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Beispielstatistik

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Seit 1957 werden mit dem Mikrozensus Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über die Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Abgefragt werden z. B. persönliche Merkmale wie Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schulbesuch, Erwerbstätigkeit und Altersvorsorge. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Die erhobenen Daten bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen für alle Haushaltsmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.

Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

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