Härtefall-Regelung beim Zahnersatz

In eine offene Hand werden Geldscheine gezählt

Erstmal die Hand aufhalten (c) frauenseiten, Antje Robers

Versicherte haben beim Zahnersatz nur Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse, die der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ festgelegt hat. Bei der Grund- und Regelversorgung müssen zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufgebracht werden. (Vollständige Bonusbestätigungen sind u.a. Voraussetzung)

Bei Implantaten sind sehr viel höhere Eigenfinanzierungen aufzubringen. Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten also nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern beteiligen sich bei der Zahnarztrechnung lediglich an einem so genannten Festkostenzuschuss. Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich als Lobbyisten politisch durchgesetzt, damit Zahn-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die nichts mit einer gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall zu tun haben.

Härtefall-Regelung zu wenig bekannt

Was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber auch aus Sicht der Krankenkassen scheinbar nicht so bekannt werden soll, ist die gesetzliche Gegebenheit einer konkreten Härtefall-Regelung. Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 % der Kosten der zahnärztlichen Regelversorgung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Brutto-Einkommen unter monatliche 1.134 € brutto (Alleinstehend) und im Familienhaushalt (plus Angehörigen) bei 1.559 € liegt. Selbst wenn die Einkommen etwas höher liegen, hat der Gesetzgeber bestimmt, eine gleitende Härtefall-Regelung von der Krankenkasse anwenden zu lassen. Der „Kleinverdiener“ oder die Rentner kennen diese günstige Regelung meistens nicht.

Als persönliches Fazit stelle ich fest: Es werden die unsinnigsten werbewirksamsten Leistungen der Kassen mit den Beiträgen aller Mitglieder finanziert. Die wirklich notwendigen Leistungen für Zahnersatz müssen durch anderweitige Finanzierungen des Beitragszahlers aufgebracht werden.

Günter Steffen

  3 comments for “Härtefall-Regelung beim Zahnersatz

  1. Wolfgang Helfst sagt:

    Die Kritik an der Zahlungsbereitschaft der gesetzlichen Krankenkassen ist leider viel zu kurz gegriffen. Hier von einer nicht geleisteten medizinischen Versorgung zu sprechen, besonders bei der Indikation von Implantaten, ist sicher nicht richtig. Die in diesem Artikel implizierte Meinung, das Implantate das scheinbare Allheilmittel zum Ersatz fehlender Zäne sind und nur aus Kostengründen nicht übernommen werden, ist schlichtweg falsch. Aufgrund des eigenen pathologischen Gesundheitszustands sind viele Patienten gar nicht in der Situation sich Implantate einsetzen zu lassen. Herzerkrankungen, Diabetis u. a. zählen dazu.
    Manchmal hilft auch ein Blick in die Vergangeheit um wieder die richtige Perspektive zu bekommen. Bis zum Jahr 1988 gab es die 100%-Versorgung für den Zahnersatz. Der Ausdruck ,,goldene Zeiten“ war bis dahin durchaus angebracht – und das nicht nur für Patienten. Kiloweise wurde in den Praxen Edelmetall eingesetzt. Die Zahnärzteschaft hat sich über Jahrzehnte aus den Sozialkassen bedient und sich eine goldene Nase verdient – bis das System zusammenbrach !
    Noch ein Wort zu den Zahnzusatzversicherungen: Hier ist genaues lesen der Verträge wichtig. Aber was sind Regelleistungen und z.B. außervertragliche Leistungen? Kaum ein zukünftiger Patient weiß es und läßt sich von zum Teil unglaublich günstigen Monatsbeiträgen locken. Besser ist deshalb monatlich einen realistischen Beitrag von mindestens 30 Euro zur Bank oder Sparkasse zu bringen. Also immer daran denken: Eine Versicherung ist kein Sozialamt, sondern ein Unternehmen das an den Beiträgen verdienen will. Wolfgang Helfst

  2. Oscar sagt:

    Die Härtefallregelung für Zahnersatz ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems, insbesondere für Personen mit niedrigem Einkommen. Sie bietet die Möglichkeit, notwendige Zahnbehandlungen wie Zahnimplantate zu erhalten, ohne eine unzumutbare finanzielle Belastung zu erleben. Trotzdem sollte man immer über alle Optionen gut informiert sein und auch andere Lösungen in Betracht ziehen. Zahnimplantate sind zwar eine langlebige und ästhetisch ansprechende Lösung, aber nicht immer die günstigste. Daher lohnt es sich, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen und die für sich beste Lösung zu finden.

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