Pflegestärkungsgesetz 1

Rollstühle

(c) frauenseiten, Robers

Welche Veränderungen in der Pflegeversicherung ergeben sich durch das Pflegestärkungsgesetz 1?

Seit dem 1. Januar 2015 ist das neue Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft, das den Pflegealltag von Pflegebedürftigen, Pflegekräften und Angehörigen verbessern soll. Über die Leistungen der Pflegeversicherung, das Antragsverfahren und die konkreten Neuerungen im Pflegegesetz informiert eine Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes am Donnerstag, 5. März 2015 um 11:00 Uhr im Pflegestützpunkt in der Vahr, Berliner Freiheit 3, Einkaufszentrum Berliner Freiheit, 1. Etage, Nebengebäude Eingang vom Marktplatz.

Der Eintritt ist frei.
Um Anmeldung unter Telefon 0421-6962420 wird gebeten.

Ansprechpartnerin für Nachfragen:
Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes Land Bremen, Telefon: 0421-696241-0, bremen-nord@bremen-pflegestuetzpunkt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert