Heim-Mitwirkung

Im Rahmen des bürgerlichen Engagements gibt es auch für Seniorinnen/Senioren die Möglichkeit, als Bewohnerfürsprecher/-innen ehrenamtlich mitzuarbeiten.

Quelle: frauenseiten. © Robers

Quelle: frauenseiten. © Robers

In regelmäßigen Abständen werden in den stationären Altenpflege- und Eingliederungshilfe- einrichtungen von den Bewohnern aus ihren Reihen Bewohnerbeiräte gewählt. Diese vertreten die Interessen der älteren Menschen gegenüber der Einrichtungsleitung und den verantwortlichen Leistungsanbietern (Einrichtungsträgern).

Es gibt Fälle, in denen kein Bewohnerbeirat gewählt wird oder aus Alters- und Gesundheitsgründen auch nicht gewählt werden kann. Dann bestellt die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht (Heimaufsicht) einen/eine Bewohnerfürsprecher/-in als Interessenvertretung für die Bewohner.

Die Bewohnerbeiräte und die Bewohnerfürsprecher/-innen haben zwar kein Mitbestimmungsrecht, aber ein Mitwirkungsrecht. Das heißt, Einrichtungsleitung und Einrichtungsträger sind verpflichtet, zu bestimmten Themen rechtzeitig und unaufgefordert die Interessenvertretungen zu informieren und deren Stellungnahmen einzuholen. Bewohnerbeirat oder Bewohnerfürsprecher/-innen können auf diese Weise den Bewohnern helfen, ihre Vorstellungen und Wünsche in die Gestaltung des Lebens in der Einrichtung einzubringen. Außerdem sollen sie auch als unabhängige Berater/-innen die Angehörigen unterstützen, die sich oft scheuen, Kritik zu äußern und ihre Interessen anzumelden.

Es werden immer wieder Mitarbeiter/-innen für dieses Ehrenamt gesucht
Interessierte Bürger/-innen können sich weitere Informationen holen unter folgender Adresse:

Heide Bleckwedel-Marks
Tel.: +49 421 361 6895
Fax: +49 421 496 6895
E-Mail: Heide.Bleckwedel-Marks@soziales.bremen.de

Martin Stöver
Tel.: +49 421 361 89545
Fax: +49 421 496 89545
E-Mail: Martin.Stoever@soziales.bremen.de