Die Lobeshymnen zur Pflegereform 2015…

…und die bleibenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige.

Quelle: frauenseiten.bremen. © Robers

Quelle: frauenseiten.bremen. © Robers

Die Pflegereform 2015 hat sicherlich für demente Personen finanzielle Entlastungen vorgesehen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Gesundheitsminister Gröhe und der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, von deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige erklären, „wer als Pflegebedürftiger nicht selber für seine Pflege aufkommen kann, wird vom Staat unterstützt“. Herr Spahn schreibt in aller Öffentlichkeit, „die Inanspruchnahme der Billigpflege mit Kräften aus Polen usw. geht nicht von der Politik aus.“ Das wirkliche Problem der Eigenleistungen für Hilfsbedürftige wird kleingeredet.

Die ab Januar 2015 geltenden Leistungen von der Pflegekasse werden um durchschnittlich 4% angehoben. Wenn die Beitragserhöhung davon abgezogen wird, bleibt eine lächerliche Entlastung übrig. Nach wie vor sind im Pflegeheim insgesamt rund 1.900 Euro monatliche Zuzahlungen (Pflegestufe 2) zu leisten. Wenn Bedürftige (Stufe 2) in der eigenen Häuslichkeit zum Beispiel eine professionelle Pflege erhalten wollen, spielt die Gewinnmaximierung der Betriebe eine übergeordnete Rolle. Dann sind Eigenzahlungen für wirklich nur notwendige Einzelleistungen auch nach den groß herausgestellten gesetzlichen Verbesserungen im kommenden Jahr von mindestens 900 Euro an Ambulante Betriebe fällig. Der Staat nimmt keinen Einfluss darauf, wie die Berechnungen der Einzelleistungen in Euro zwischen den Funktionären (Pflegekassen/Landesverband, Betriebe) zu Lasten der zu pflegenden Menschen ausgehandelt werden. Die Fachpolitiker kennen ganz genau die Wirkungen, wenn das Sozialamt in Vorleistung zu gehen hat. Für erwachsene Kinder ist es wegen der relativ niedrigen Zumutbarkeitsgrenzen im Bruttoverdienst schon eine ziemliche Belastung. Für pflegebedürftige Eltern ist es aber der wirkliche Horror, solange das klare Denken und Fühlen sie nicht im Stich lässt.

 

Günther Steffen, 08.12.2014