Beim palliativen Liaisondienst geht es nicht weiter!

Trotz Anregung der Gesundheitsbehörde hat eine Entwicklung von PLD´s in Bremen so gut wie gar nicht stattgefunden.

Am 10.11.14 tagte nach längerer Pause der Runde Tisch Hospiz und Palliativmedizin (RTHP) im Hause der Sozialsenatorin, in dem auch die Bremer Landesseniorenvertretung

Was steht da? Quelle: frauenseiten. © Schütte

Was steht da? Quelle: frauenseiten. © Schütte

und die Senioren-Vertretung in der Stadtgemeinde Bremen vertreten sind. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Entwicklung eines palliativen Liaisondienstes (PLD) an den Krankenhäusern im Lande Bremen (vgl. „Durchblick“ Nr.169, S.1/2).

Am Krankenhaus Links der Weser wurde dazu 2010 ein zweijähriges Modellprojekt eingerichtet. Bereits Anfang 2011 richtete die damalige Gesundheitssenatorin die Bitte an die Krankenhäuser im Lande Bremen zu überprüfen, „ob im Lichte der Evaluation des Modellprojekts eine Implementierung von Liaisondiensten“ möglich sei. Die Ergebnisse des Modellprojekts wurden auf der 7.Sitzung des RTHP im Dezember 2013 diskutiert. Auf dieser Sitzung kam der RTHP zu der Erkenntnis, dass der PLD ein sehr hilfreiches und geeignetes Instrument palliativer Versorgung sei, das sowohl zu einer höheren Qualifikation und besseren Handlungs- und Empfehlungsfähigkeit des medizinischen Personals als auch zur Verbesserung der Situation sterbenskranker Patienten und ihrer Angehörigen beiträgt.

Laut eines Schreibens des Senats vom 22.01.14 wurde die Forderung der Senioren-vertretung nach Einrichtung von PLD`s an den Krankenhäusern im Lande Bremen auf der Senatssitzung vom 21.01.14 behandelt. Der Senator für Gesundheit sollte um Stellungnahme und Behandlung des Themas gebeten werden.

Quelle: frauenseiten. © robers

Quelle: frauenseiten. © robers

Wie die jüngste Sitzung des RTHP ergab, hat eine Entwicklung von PLD´s so gut wie gar nicht stattgefunden. Die Anregung der Gesundheitsbehörde, solche Dienste zum Wohle sterbenskranker Menschen einzurichten, scheint ins Leere gelaufen zu sein. Behindert wird ihre Entwicklung anscheinend durch Streitigkeiten in Kompetenz- und Finanzierungsfragen. So sieht bisher die Finanzierung der Krankenhäuser im Regelfall keine Refinanzierung von PLD´s vor. Es fehlt eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, um den PLD als Regelleistung in allen Krankenhäusern einzuführen.

Die Landesseniorenvertretung im Lande Bremen hat mit Schreiben vom 20.11.14 den Senatspräsidenten Bürgermeister Jens Böhrnsen gebeten, sich bei den Bremer Akteuren und in den zuständigen Gremien auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, dass der PLD an Krankenhäusern als Regelleistung anerkannt wird. Es wäre auch sinnvoll, wenn sich die bremischen Kliniken ernsthaft zusammensetzten und ihre Positionen zur Einführung eines PLD darlegten. In diese Prozesse sollten auch die Kostenträger einbezogen und vom Sinn des PLD überzeugt werden.

 

Gerd Feller, 02.12.2014