Unterstützung für ambulante Hospizdienste in Bremen

Menschen mit Demenz, Zwei Hände halten eine andere Hand

frauenseiten. © robers

In diesem Jahr werden von den Krankenkassen im Land Bremen mehr als 741.000 Euro an neun ambulante Hospizdienste mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vergeben – das sind rund 45 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein die Ersatzkassen unterstützen deren Arbeit mit etwa 285.000 Euro.

Die Hospizdienste stehen unter der fachlichen Leitung mindestens einer Pflegefachkraft, die die Ehrenamtlichen schult, unterstützt und deren Einsatz koordiniert. Im Land Bremen haben im vergangenen Jahr 370 Helferinnen und Helfer mit dieser Unterstützung durch die Kassen 362 schwer kranke Patienten und ihre Angehörigen begleitet und sie in der letzten Lebensphase zuhause betreut. Darunter waren auch 77 Kinder und ihre Familien.

Würdevolle Begleitung im Vordergrund

Die deutliche Steigerung von mehr als 45 Prozent auf den Förderbetrag des Vorjahres resultiert unter anderem daraus, dass jetzt auch Teile der Sachkosten der Hospizdienste bezahlt werden dürfen. Insgesamt übernehmen die Krankenkassen damit einen wesentlichen Betrag der notwendigen Kosten für eine würdevolle Begleitung sterbender Menschen bis zuletzt. Zu den Sachkosten gehören zum Beispiel Fahrtkosten der ehrenamtlichen Helfer, Miet- und Nebenkosten für die Hospizdienste sowie Versicherungen.

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(c) VDEK, Ersatzkassen-Verbund

„Mit dieser erhöhten Förderung honorieren wir die menschliche Zuwendung, die neben der medizinischen Versorgung schwerstkranker Menschen und deren Angehörigen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist“, betont Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung des vdek.

Hintergrundinformation:
Gesetzliche Grundlage für die Förderung notwendiger Personalkosten der ambulanten Hospizdienste ist der Paragraf 39a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Danach werden die ambulanten Hospizdienste auf Basis der jeweilig erbrachten Leistungseinheiten und unter Berücksichtigung der aktuellen monatlichen Bezugsgröße gefördert. 2016 beträgt der Förderbetrag je Leistungseinheit 377,65 Euro.

Birgit Tillmann

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